Arbeitsgericht Kostenfestsetzung § 269 Abs. 3 ZPO

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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jojo
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#11

24.01.2013, 20:35

Braucht zieemlich lange, der Richter...
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Liesel
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#12

25.01.2013, 09:04

Der muß erstmal im Gesetz nachlesen. Das kann dauern. :mrgreen:
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#13

25.01.2013, 10:05

:auslach :auslach :auslach

LEUTE .... es kam natürlich kein Anruf... ich heute angerufen beim Gericht und

natürlich greift § 12 a

der Beschluss wäre nur rausgegangen, weil wir es beantragt hätten ..... häääää

vergesst alles... § 12 a ist GESETZ !!!
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Liesel
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#14

25.01.2013, 10:07

Na klar muß man den Antrag stellen und das Gericht muß eine KGE treffen. Es fallen doch in der Regel auch Gerichtskosten an. :roll:

Weiter können ja auch ggf. Parteiauslagen zur Festsetzung beantragt werden.
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jojo
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#15

25.01.2013, 11:42

Na, ob Kosten anfallen, hängt vom Lauf des Verfahrens ab.

Eine Klagerücknahme ohne streitige Verhandlung kostet in aller Regel nix, während bei einem 91a in aller Regel Gebühren anfallen.

Und ich habe nie wat andres behauptet, wat den 12 a angeht, aber wenn man mir nicht glaubt.. :pfeif
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