Hallo.
Unsere Mandantin hat eine RS-Versicherung mit SB von 250,00 EUR. Den Rechtsstreit haben wir verloren und die Kosten der Gegenseite muß nun auch unsere Mandantin bzw. die Rechtsschutz tragen.
Unsere Kosten betragen brutto 197,30 EUR
Kosten der Gegenseite 141,55 EUR
Summe 338,85 EUR
abzüglich Selbstbeteiligung 250,00 EUR
noch zu zahlen von RS 88,85 EUR.
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Soll Mandantin erst einmal ganzen Betrag an Gegenseite zahlen und wir klären mit ihr das im Innenverhältnis. Oder sollte Gegenseite zwei einzelne Beträge bekommen. Einen von der Rechtsschutz und einen von unserer Mandantin.
Vielen Dank.
Abrechnung gegenüber Rechtsschutz mit SB
- Pepples
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- Liesel
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Pepples, bist du da sicher? Bin auch grad am Grübeln darüber. Es heißt, SB pro Versicherungsfall. Ob damit nur die "eigenen" Kosten gemeint sind, bin ich mir nicht so sicher.
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- Pepples
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Ich hab auch gegrübelt, aber tatsächlich ist mir beim Überlegen kein Fall eingefallen, wo das so gewesen wäre, dass die SB auch bei den Kosten der Gegenseite Anwendung findet. ![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
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Ich würde den KfB an die RSV schicken mit der Bitte um Ausgleich an die Gegenseite und abwarten was da kommt.
Sind in den oben genannten Beträgen auch schon irgendwo die GK enthalten?
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Mir ehrlich gesagt auch nicht und wir haben viele Mandanten mit RSV + SB ... ich hab noch nie ein Schreiben von RSV bekommen, wo drinsteht, dass die den Betrag laut KFB abzgl. SB an die Gegenseite gezahlt hat ...Pepples hat geschrieben:Ich hab auch gegrübelt, aber tatsächlich ist mir beim Überlegen kein Fall eingefallen, wo das so gewesen wäre, dass die SB auch bei den Kosten der Gegenseite Anwendung findet.
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Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Die Selbstbeteiligung ist pro Rechtsschutzfall. Ich habe noch nie eine Akte gehabt, in der die SB an die Gegenseite gezahlt wurde. Immer an uns vom Mdt. Das wäre ja auch nicht zu verstehen, wenn Zahlung an die Gegenseite erfolgen würde, dafür hat der Mdt. die RS doch! Die Gegenseite hat doch sonst sofort eine Möglichkeit, die 250 Euro gegen den Mdt. zu vollstrecken.
Zahlen muss er die so oder so, der Mdt., also dann lieber an den eigenen Anwalt, es gibt ja mitunter auch Mdten, die die SB in zwei Raten abzahlen. Interessant wäre, ob dies in den Versicherungsbedingungen der RS genauer steht, was die Zahlung der SB betrifft.
Zahlen muss er die so oder so, der Mdt., also dann lieber an den eigenen Anwalt, es gibt ja mitunter auch Mdten, die die SB in zwei Raten abzahlen. Interessant wäre, ob dies in den Versicherungsbedingungen der RS genauer steht, was die Zahlung der SB betrifft.
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vielen Dank erst einmal für die schnellen und guten Antworten. Wir wurden verklagt. GK sind bei den gegnerischen Kosten dabei. Okay. Dann werd ich einfach mal den KFB an die RS schicken und schauen was die meinen.
- Frau Cindy
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Ich würde mal bei der RSV anrufen und nachfragen. Beim KFB wäre mir das bloße Hinschicken aufgrund der Zwei-Wochen-Frist etwas zu heikel. Bei manchen Versicherungen dauert die Bearbeitung ja etwas länger. ![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
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Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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