Abrechnung gegenüber Rechtsschutz mit SB

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
RVG
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 30.03.2009, 20:30
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Zwickau

#1

23.01.2013, 16:03

Hallo.

Unsere Mandantin hat eine RS-Versicherung mit SB von 250,00 EUR. Den Rechtsstreit haben wir verloren und die Kosten der Gegenseite muß nun auch unsere Mandantin bzw. die Rechtsschutz tragen.

Unsere Kosten betragen brutto 197,30 EUR
Kosten der Gegenseite 141,55 EUR
Summe 338,85 EUR
abzüglich Selbstbeteiligung 250,00 EUR
noch zu zahlen von RS 88,85 EUR.

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Soll Mandantin erst einmal ganzen Betrag an Gegenseite zahlen und wir klären mit ihr das im Innenverhältnis. Oder sollte Gegenseite zwei einzelne Beträge bekommen. Einen von der Rechtsschutz und einen von unserer Mandantin.

Vielen Dank.
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#2

23.01.2013, 16:18

:kopfkratz Die SB greift doch nur bei den "eigenen" Kosten. Also hätte die RS hier die Kosten der Gegenseite auszugleichen und die Mandantin eure, weil der Wert der SB nicht erreicht wird.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#3

23.01.2013, 16:57

Pepples, bist du da sicher? Bin auch grad am Grübeln darüber. Es heißt, SB pro Versicherungsfall. Ob damit nur die "eigenen" Kosten gemeint sind, bin ich mir nicht so sicher.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#4

23.01.2013, 17:03

Ich hab auch gegrübelt, aber tatsächlich ist mir beim Überlegen kein Fall eingefallen, wo das so gewesen wäre, dass die SB auch bei den Kosten der Gegenseite Anwendung findet. :kopfkratz
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#5

23.01.2013, 17:07

Ich würde den KfB an die RSV schicken mit der Bitte um Ausgleich an die Gegenseite und abwarten was da kommt.

Sind in den oben genannten Beträgen auch schon irgendwo die GK enthalten?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#6

23.01.2013, 19:44

Pepples hat geschrieben:Ich hab auch gegrübelt, aber tatsächlich ist mir beim Überlegen kein Fall eingefallen, wo das so gewesen wäre, dass die SB auch bei den Kosten der Gegenseite Anwendung findet. :kopfkratz
Mir ehrlich gesagt auch nicht und wir haben viele Mandanten mit RSV + SB ... ich hab noch nie ein Schreiben von RSV bekommen, wo drinsteht, dass die den Betrag laut KFB abzgl. SB an die Gegenseite gezahlt hat ... :kopfkratz
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Randfichte72
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1300
Registriert: 13.01.2009, 14:50
Beruf: Reno-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Lüneburger Heide

#7

23.01.2013, 19:53

Die Selbstbeteiligung ist pro Rechtsschutzfall. Ich habe noch nie eine Akte gehabt, in der die SB an die Gegenseite gezahlt wurde. Immer an uns vom Mdt. Das wäre ja auch nicht zu verstehen, wenn Zahlung an die Gegenseite erfolgen würde, dafür hat der Mdt. die RS doch! Die Gegenseite hat doch sonst sofort eine Möglichkeit, die 250 Euro gegen den Mdt. zu vollstrecken.

Zahlen muss er die so oder so, der Mdt., also dann lieber an den eigenen Anwalt, es gibt ja mitunter auch Mdten, die die SB in zwei Raten abzahlen. Interessant wäre, ob dies in den Versicherungsbedingungen der RS genauer steht, was die Zahlung der SB betrifft.
RVG
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 30.03.2009, 20:30
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Zwickau

#8

23.01.2013, 20:51

vielen Dank erst einmal für die schnellen und guten Antworten. Wir wurden verklagt. GK sind bei den gegnerischen Kosten dabei. Okay. Dann werd ich einfach mal den KFB an die RS schicken und schauen was die meinen.
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#9

24.01.2013, 10:37

Ich würde mal bei der RSV anrufen und nachfragen. Beim KFB wäre mir das bloße Hinschicken aufgrund der Zwei-Wochen-Frist etwas zu heikel. Bei manchen Versicherungen dauert die Bearbeitung ja etwas länger. :pfeif
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Antworten