Kosten bei unterschiedlicher Beteiligung am Verfahren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
bglerin1981
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 07.11.2009, 00:32

#1

23.01.2013, 15:19

Hallo Leute,

ich steh glaub ich grad voll auf der Leitung; vielleicht kann mir jemand weiterhelfen: In der Sache geht es darum, dass wir mehrere Beklagte auf unterschiedliche Beträge verklagt haben, und zwar die Beklagten 1 - 4 auf 100.000 € und die Beklagten zu 1 - 5 auf weitere 50.000 €. Ich müsste jetzt ausrechnen, wie viel an Kosten prozentual an die Beklagten zu 3 + 4 als Gesamtschuldner bei vollständigem Obsiegen entfallen.

Wie geht das? Wende ich hier die Baumbachsche Formel an bzw. rechne ich wie folgt:

Beklagter 1 150.000 €
Beklagter 2 150.000 €
Beklagter 3 150.000 €
Beklagter 4 150.000 €
Beklagter 5 50.000 €
Summe 650.000 €

Dann mit Dreisatz weiter, z. B. beim Beklagten 1 (150.000 x 100) : 650.000 = 23,08 % usw.? War das die ganze Kunst oder kommt hier wirklich der Baumbach ins Spiel...?!

Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen, ob ich richtig denke?! Herzlichen Dank! :thx
Zweite Chefin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 461
Registriert: 11.11.2009, 18:03
Beruf: ReFa
Software: ReNoStar
Wohnort: Düsseldorf

#2

23.01.2013, 17:27

Unabhängig davon, warum Du die Kosten der Gegenseite ausrechnen sollst, hängt das Ergebnis davon ab, von wievielen Anwälten die 5 Gegner vertreten werden !
Ist da eine Einigung Eures Mandanten mit den zwei Gegnern zu 3. und 4. in Sicht und die wollen vor einer Entscheidung ihr eigenes Kostenrisiko wissen ?
Obendrein dürfen die beiden bei Eurem vollständigen Obsiegen ja nicht nur ihre eigenen, sondern auch die Kosten Deines Mandanten tragen.

Eine gescheite Antwort ist somit nur möglich, wenn Du mehr Infos lieferst.
Antworten