GG Nr. 2503

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Spiderman
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#1

18.01.2013, 16:19

Hallo ihr lieben,

Der Rechtsanwalt hat in der Angelegenheit an der Gestaltung eines Vertrages mitgewirkt. Nun ist mir die GG 2503 ins Auge gesprungen, aber die betrifft ja den Abschnitt 5 der Beratungshilfe. Kann ich die Gebühr dann trotzdem abrechnen? Ich tendiere dazu dass ich die Gebühr nicht dafür abrechnen kann.

Kann mir jemand sagen das ich falsch bzw. richtig liege?

Danke.
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Liesel
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#2

18.01.2013, 16:25

Wie wäre es mit 2300?
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Spiderman
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#3

18.01.2013, 16:38

ja daran hab ich auch gedacht, aber da es ein Dienstleistungsvertrag ist, müsste ich ja diesen pauschalen Streitwert nach Tabelle dann ansetzen, 3.000 €, aber der Mandant hat eigentlich gar kein Geld daher dachte ich das die 70 € angemessen wären. Aber so gesehen könnte ich auch die GG 2300 herabsetzen.
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Pisten_huhn83
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#4

18.01.2013, 16:41

Nur mal ne Frage: Muss nicht der Chef entscheiden, was Du abrechnen kannst/darfst?
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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#5

18.01.2013, 16:48

:D naja, er entscheidet schon was ich abrechnen soll, aber eigentlich liegt die abrechnung in meiner eigenen verantwortung. Er hat den Mandanten in der Vergangenheit immer falsche Informationen hinscihtlich der Kosten mitgetielt, un die mandanten waren meinstens dann leicht angesäuert wenn die Rechnung kam, daher liegt zum größten teil die Verantwortung bei mir.
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#6

18.01.2013, 16:49

Weil im grunde bin ich es der die Mandanten über die Kosten und so weiter belehrt :D Mein Chef nennt es Arbeitsteilung :D
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#7

18.01.2013, 16:53

ah okay
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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#8

18.01.2013, 17:01

und seitdem ich Abrechnung manage, schone ich meine Nerven. Weil ich hab ihm gesagt, dass das absolute schXXX ist, wenn die Leute mich dann anrufen, und sagen... "Wir wurden ja nicht belehrt und so weiter." Und wenn ich mir nicht sicher bin, vertage ich das Gespräch, lese in der Komentierung und dieses Portal ist dazu eine sehr gute Ergänzung.
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#9

18.01.2013, 17:11

Der Teil der Beratungshilfe ist eben nur für die Beratungshilfe gedacht.
In Deinem Fall ist doch eher die Frage, welchen Auftrag Ihr erteilt bekommen habt.
Solltet Ihr den Vertrag gestalten oder nur beratend tätig sein und die Gestaltung ist damit zustande gekommen.
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#10

18.01.2013, 17:14

Wir sollten den Vertrag gestalten und entwerfen.
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