Reformierung RVG ab 01.07.13

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adelia
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#1

16.01.2013, 14:02

Hey,

ich wollte mal nachfragen, ob schon jemand ein Seminar bzgl. der Reform des RVG besucht hat.

Ich habe meins Ende Februar, wollte aber bereits gern vorher schon einmal wissen, was sich bei den Streitwerten so verändert. Kann mir da einer helfen?
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Frau Cindy
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#2

16.01.2013, 14:23

Die erste Wertstufe reicht bis 500,00 Euro. Die Gebühr beträgt 40,00 Euro. Bis 2.000,00 Euro findet dann jeweils eine Erhöhung um 500,00 Euro, statt bisher 300,00 Euro. Die Mindestgebühr beträgt 15,00 Euro. Das habe ich jetzt spontan in meinem Buch dazu gefunden.

Achso, ein Seminar habe ich bislang nicht besucht.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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Adelia
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#3

16.01.2013, 14:27

:thx

Meine aber auch die Berechnung von Streitwerten. Hatte irgendwoe gelesen, dass sich die Streitwerte im Zivilverfahren ändern sollen.
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Frau Cindy
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#4

16.01.2013, 14:30

Achso :oops:

Darüber habe ich jedenfalls noch nichts gelesen, bin aber auch noch nicht durch.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#5

16.01.2013, 14:31

Ne hat mir ja trotzdem schonmal weitergeholfen. :smile:
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Geniesserin
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#6

16.01.2013, 15:15

Ist das Gesetz denn überhaupt schon durch? Ich habe bislang nur was von Entwürfen gelesen.
Ich werde mich da erst reinlesen, wenn das Gesetz erlassen ist - habe derzeit genug mit der ZV-Reform und der Ausbildung zu tun.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
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#7

16.01.2013, 15:17

Also soweit ich weiß, soll die Reform zum 01.07.13 in Kraft treten.
Pitt
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#8

16.01.2013, 15:29

Anfang Dezember war ich bei einem Seminar von Norbert Schneider und dort hieß es, dass noch einige Punkte überarbeitet werden sollen und das Gesetz voraussichtlich im Frühjahr verabschiedet wird.
Wer sich unbedingt vorab in die Reform einlesen möchte, um den diesjährigen Fortbildungskoller zu befeuern: Auf der Seite des Deutschen Bundestages "2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz" in die Suchmaske eingeben und sich den zuletzt vorgelegten Entwurf angucken, in dem alle Kostengesetze aufgeführt sind, die zum 01.07.2013 geändert werden sollen (Dokument hat 589 Seiten).
Zuletzt geändert von Pitt am 17.01.2013, 07:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Adora Belle
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#9

16.01.2013, 15:33

Ich hab auch eher keine Lust, über ungelegte Eier zu diskutieren. Das reicht dann auch noch, wenn ich weiß, daß es in Kraft getreten ist. An neue Wertstufen und Rahmengebühren gewöhnt man sich sicher schnell.
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Artemis
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#10

16.01.2013, 16:30

Wenn's mal nur neue Wertstufen sind, is das ok. Aber es soll ja wohl noch bisschen mehr rumgemurkst werden. Im Sozialrecht soll wohl künftig eine Anrechnung stattfinden zwischen der Vertretung im Verwaltungsverfahren und der gerichtlichen Vertretung, wenn ich das noch richtig im Kopf hab... Ich muss mal meinen Chef anhauen, wir haben da auch ne Faxwerbung für ein Seminar bekommen von RA-Micro. Vielleicht gibt er ja so viel Geld für mich aus... :wink:
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