Kostenquotelung. Wie rechnet man das aus???
Verfasst: 16.01.2013, 09:52
Da unser Mandant unbedingt die Info für seinen Jahresabschluss braucht, muss ich nun selbst eine ca. Schätzung über eine Kostenquotelung abgeben.
Meine Kostenentscheidung lautet wie folgt:
Von den Gerichtskosten einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Beklagten zu 1), 3 und 4) 5/8, und die Kläger 3/8. (Soweit so klar).
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) tragen die Kläger, ferner tragen sie 1/ der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1), 3) und 4). Die Beklagten zu 1), 3) und 4) tragen der außergerichtlichen Kosten der Kläger. Die übrigen außergerichtlichen Kosten tragen die Parteien selbst.
Beispielhaft für die I. Instanz sieht das dann so aus.
Gerichtskosten
Bkl. 1,3,4 5/8
Kläger 3/8
Verfahrenskosten:
Kläger von den Kosten der Beklagten 1,3,4 1/10
Kläger von den Kosten des Beklagten zu 2 10/10
Beklagter 1,3,4 tragen 3/4 der außergerichtlichen Kosten der Kläger
Wie rechne ich das nun?? (Wir haben übrigens sämtliche Beklagten vertreten)
Für das Revisionsverfahren werden wohl die angefallenen Kosten der Kläger und Beklagten zusammengerechnet und dann gequotelt.
Aber für die restlichen Verfahren nicht? Da muss ich ja quasi die jeweils nur auf Beklagtenseite oder Klägerseite entstandenen Kosten hernehmen oder wie?
Wäre super wenn sich da jemand kurz mit Reindenken könnte!
Meine Kostenentscheidung lautet wie folgt:
Von den Gerichtskosten einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Beklagten zu 1), 3 und 4) 5/8, und die Kläger 3/8. (Soweit so klar).
Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) tragen die Kläger, ferner tragen sie 1/ der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1), 3) und 4). Die Beklagten zu 1), 3) und 4) tragen der außergerichtlichen Kosten der Kläger. Die übrigen außergerichtlichen Kosten tragen die Parteien selbst.
Beispielhaft für die I. Instanz sieht das dann so aus.
Gerichtskosten
Bkl. 1,3,4 5/8
Kläger 3/8
Verfahrenskosten:
Kläger von den Kosten der Beklagten 1,3,4 1/10
Kläger von den Kosten des Beklagten zu 2 10/10
Beklagter 1,3,4 tragen 3/4 der außergerichtlichen Kosten der Kläger
Wie rechne ich das nun?? (Wir haben übrigens sämtliche Beklagten vertreten)
Für das Revisionsverfahren werden wohl die angefallenen Kosten der Kläger und Beklagten zusammengerechnet und dann gequotelt.
Aber für die restlichen Verfahren nicht? Da muss ich ja quasi die jeweils nur auf Beklagtenseite oder Klägerseite entstandenen Kosten hernehmen oder wie?
Wäre super wenn sich da jemand kurz mit Reindenken könnte!