Kostenquotelung. Wie rechnet man das aus???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Maximum
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#1

16.01.2013, 09:52

Da unser Mandant unbedingt die Info für seinen Jahresabschluss braucht, muss ich nun selbst eine ca. Schätzung über eine Kostenquotelung abgeben.

Meine Kostenentscheidung lautet wie folgt:

Von den Gerichtskosten einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Beklagten zu 1), 3 und 4) 5/8, und die Kläger 3/8. (Soweit so klar).

Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) tragen die Kläger, ferner tragen sie 1/ der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1), 3) und 4). Die Beklagten zu 1), 3) und 4) tragen der außergerichtlichen Kosten der Kläger. Die übrigen außergerichtlichen Kosten tragen die Parteien selbst.

Beispielhaft für die I. Instanz sieht das dann so aus.

Gerichtskosten
Bkl. 1,3,4 5/8
Kläger 3/8

Verfahrenskosten:
Kläger von den Kosten der Beklagten 1,3,4 1/10
Kläger von den Kosten des Beklagten zu 2 10/10

Beklagter 1,3,4 tragen 3/4 der außergerichtlichen Kosten der Kläger

Wie rechne ich das nun?? (Wir haben übrigens sämtliche Beklagten vertreten)

Für das Revisionsverfahren werden wohl die angefallenen Kosten der Kläger und Beklagten zusammengerechnet und dann gequotelt.

Aber für die restlichen Verfahren nicht? Da muss ich ja quasi die jeweils nur auf Beklagtenseite oder Klägerseite entstandenen Kosten hernehmen oder wie?

Wäre super wenn sich da jemand kurz mit Reindenken könnte! :wink1
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Anahid
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#2

16.01.2013, 10:28

Das ist ohne Beträge etwas schwer zu erklären. Kannst Du bitte einen Vorschlag unterbreiten, wie Du die Kosten ausgleichen würdest? Dann kann man besser darüber diskutieren.
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#3

16.01.2013, 10:45

Vielen Dank für die Antwort:

I. Instanz:

Gerichtskosten: € 5.268,00 (durch Kläger gezahlt) (Quotelung 5/8, 3/8)

Gerichtskosten:
Beklagte: € 3.292,50
Kläger: € 1.975,50

Verfahrenskosten: € 15.688,00 (einfach)
Kläger an Bekl. 2: € 4.011,40 (Verfahrenskosten komplett)
Kläger an rest. Bekl. € 1.203,42 (1/10 der Verfahrenkosten der Beklagten 1,3,4)

Beklagte an Kläger: € 12.034,20 (3/4 der Prozesskosten)

Vom Beklagten an Kläger zu erstatten: € 10.111,88

Nicht sicher ob es das jetzt einfacher macht?
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#4

16.01.2013, 12:01

So....dann versuchen wir das mal:

Gerichtskosten 5.268,00 €

Hiervon trägt der Kläger 3/8 und somit 1.975,50 €
Er hat bezahlt 5.268,00 €
Erstattungsanspruch Kläger gegen Beklagte zu 1, 3 und 4 = 3.293,50 €

Rechtsanwaltskosten:

Aufgrund der Gerichtskosten gehe ich von einem SW bis 260.000 € aus

Jetzt stellt sich nur die Frage welche Gebühren angefallen sind? VG und TG oder ist da noch eine EG mit drin? Ist eine der Parteien vorsteuerabzugsberechtigt? #

Ich weiß ich nerve....aber wenn ich was mache, dann versuche ich das richtig zu machen :wink:
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#5

16.01.2013, 12:10

Ist super lieb von Dir! :thx

Mh also die Gebühren der I. Instanz setzen sich zusammen wie folgt: (altes Verfahren)

Wert: € 250.000,00
Rechtsanwalt
10/10 Prozessgebühr gem. § 31 I Nr. 1 BRAGO € 2.052,00
9/10 Erhöhrungsgebühr gem. § 6 BRAGO € 1.846,80
10/10 Verhandlungsgebühr gem. § 31 I Nr. 2 BRAGO € 2.052,00
10/10 Beweisgebühr gem. § 31 I Nr. 3 BRAGO € 2.052,00
Entgelte für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen § 26 BRAGO € 20,00
Zwischensumme € 8.022,80

Patentanwalt gem. § 143 III PatG
10/10 Prozessgebühr gem. § 31 I Nr. 1 BRAGO € 2.052,00
9/10 Erhöhrungsgebühr gem. § 6 BRAGO € 1.846,80
10/10 Verhandlungsgebühr gem. § 31 I Nr. 2 BRAGO € 2.052,00
10/10 Beweisgebühr gem. § 31 I Nr. 3 BRAGO € 2.052,00
Entgelte für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen § 26 BRAGO € 20,00
Zwischensumme € 8.022,80

GESAMT I. Instanz € 16.045,60
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#6

16.01.2013, 15:42

Okay...also dann weiter :wink:

Vorgerichtliche Kosten:

Kosten Beklagte

wie Deine Berechnung 16.045,60 €
16.045,60 € : 4 x 3 = 12.034,20 € (damit Kosten der Beklagten zu 1, 3 und 4)

1/10 von 12.034,20 € = 1.203,42 €

Von den Beklagten zu 1, 3 und 4 an die Klägerin zu erstattende Gerichtskosten 3.293,50 €

Verbleiben von den Beklagten zu 1, 3 und 4 an die Klägerin zu erstatten: 2.090,08 €

16.045,60 : 4 = 4.011,40 € (Kosten des Beklagten zu 2)

Der Betrag in Höhe von 4.011,40 € wäre von der Klägerin an den Beklagten zu 2) zu erstatten.

Ich denke, dass man das so berechnen müsste.

Was ist denn mit den vorgerichtlichen Kosten der Klägerin? Muss hier nicht von den Beklagten zu 1, 3 und 4 etwas erstattet werden?
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#7

16.01.2013, 19:37

Ui super! Das hab ich in der I. Instanz auch raus! Dann kann ich das morgen rausschicken :huepf

Vorgerichtliche Kosten wurden damals nicht mit eingeklagt bzw. geltend gemacht, also auch keine Anrechnung.

:thx für die Mühe! :thx
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#8

17.01.2013, 09:09

Hab ich mich falsch ausgedrückt. Ich meinte: was ist mit den Rechtsanwaltskosten der Klägerin. Müssen da die Beklagten zu 1, 3 und 4 nix übernehmen?
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