Klagerücknahme in Berufungsinstanz vs. Kosten I Instanz

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Aurora-Sun
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 437
Registriert: 14.04.2009, 14:43
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: WinRa

#1

15.01.2013, 11:33

Sachverhalt:

Wir haben in der I Instanz geklagt und diese auch gewonnen; GG hat Berufung eingelegt und wir überlegen uns mit den GG zu einigen die Klage zurückzunehmen.

Meine Frage, was passiert dann mit den Kosten der I Instanz (die vollumfänglich von den GG getragen werden müssten); wird darüber neu geurteilt oder bleibt diese Kostenregelung bestehen?


LG
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#2

15.01.2013, 11:41

Natürlich bleibt die Kostenregelung der I. Instanz NICHT bestehen. Durch eine komplette Klagerücknahme ist der erstinstanzlichen Entscheidung der Boden entzogen. Nehmt ihr die Klage zurück, tragt ihr grundsätzlich alle Kosten.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#3

15.01.2013, 11:43

Warum will man denn eine Klage zurücknehmen, die man in I. Instanz schon gewonnen hat? :shock: Wenn sich geeinigt werden soll, dann gibt es ja wohl andere Möglichkeiten als die Rücknahme.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#4

15.01.2013, 11:47

Adora Belle hat geschrieben:Warum will man denn eine Klage zurücknehmen, die man in I. Instanz schon gewonnen hat? :shock: Wenn sich geeinigt werden soll, dann gibt es ja wohl andere Möglichkeiten als die Rücknahme.
Das habe ich mich allerdings auch gefragt... :kopfkratz :ka
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Aurora-Sun
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 437
Registriert: 14.04.2009, 14:43
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: WinRa

#5

15.01.2013, 11:48

Ich habe keiine Ahnung Adora Belle...soll ein Kostenszenario machen und mir erschließt sich das alles auch nicht wirklich...habe das so in dieser Art auch noch nie praktiziert. :roll:

@ 13: Danke!!!
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#6

15.01.2013, 12:13

145
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Zweite Chefin
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 461
Registriert: 11.11.2009, 18:03
Beruf: ReFa
Software: ReNoStar
Wohnort: Düsseldorf

#7

20.01.2013, 14:59

Sag Deinem Chef, dass Zurückrudern von 100 % gewinnen auf 100 % verlieren nichts mit "Einigung" zu tun hat. Wenn Chef selbst dieses vorgeschlagen hat, sollte er das dringend mit dem Mandanten auch aus kostenrechtlicher Sicht besprechen und begründen, warum so und nicht anders. Es sei denn, der Mandant will es so, das ist natürlich möglich, wenn er den Gegner mit einem (teilweise) gewonnenen Verfahren nicht irgendwie vergraulen will. Oder es sind für Chef/Mandant neue Aspekte aufgetaucht, die im Berufungsverfahren sicher verlieren lassen.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#8

20.01.2013, 15:47

Auch wenn es nicht so aussieht: Man kann nur hoffen, der RA hat sich tatsächlich etwas dabei gedacht. Aber: Des Menschen Wille ist ja bekanntlich sein Himmelreich.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Janne
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 374
Registriert: 19.09.2013, 09:44
Beruf: RA-Fachangestellte

#9

10.08.2017, 11:06

Mein Chef ist jetzt auch auf diese tolle Idee gekommen...Mandant will das Verfahren aus Gründen so schnell wie möglich beenden...erste Instanz hatten wir gewonnen, GG hat Berufung eingelegt...Mdt. will Klage aus I. Instanz zurücknehmen.

Wie auch immer...ich habe totalen Brei im Kopf weil ich es nicht kapier und nun soll ich die Kosten aufstellen.

I. Instanz für GG

1,3 VG gem. 3100 VV RVG
1,2 TG gem. 3104 VV RVG
Auslagen gem. 7002 VV RVG
+ eventuelle Auslagen etc.

II. Instanz für GG
1,6 VG
+ GK Berufung (4 Gebühren) oder reduziert sich auf 2 Gebühren wg. Klagerücknahme?

GK der ersten Instanz bleiben voll bestehen? RA Gebühren der Gegenseite auch?
Zuletzt geändert von Janne am 10.08.2017, 11:23, insgesamt 1-mal geändert.
Neffi
Forenfachkraft
Beiträge: 227
Registriert: 09.09.2010, 09:21
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#10

10.08.2017, 11:12

evtl. wars so gemeint, dass in der (schriftlichen) Einigung ohne Beteiligung Gericht mit Gegner eine Kostentragung vereinbart wird, mit der Maßgabe, dass Klage/Berufung zurückgenommen wird?

Die Konstellation gibt's zumindest bei uns öfter...
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! :yeah :mrgreen:
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät. :pfeif
Antworten