Sachverhalt:
Wir haben in der I Instanz geklagt und diese auch gewonnen; GG hat Berufung eingelegt und wir überlegen uns mit den GG zu einigen die Klage zurückzunehmen.
Meine Frage, was passiert dann mit den Kosten der I Instanz (die vollumfänglich von den GG getragen werden müssten); wird darüber neu geurteilt oder bleibt diese Kostenregelung bestehen?
LG
Klagerücknahme in Berufungsinstanz vs. Kosten I Instanz
- Aurora-Sun
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Natürlich bleibt die Kostenregelung der I. Instanz NICHT bestehen. Durch eine komplette Klagerücknahme ist der erstinstanzlichen Entscheidung der Boden entzogen. Nehmt ihr die Klage zurück, tragt ihr grundsätzlich alle Kosten.
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Warum will man denn eine Klage zurücknehmen, die man in I. Instanz schon gewonnen hat? Wenn sich geeinigt werden soll, dann gibt es ja wohl andere Möglichkeiten als die Rücknahme.
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Das habe ich mich allerdings auch gefragt...Adora Belle hat geschrieben:Warum will man denn eine Klage zurücknehmen, die man in I. Instanz schon gewonnen hat? Wenn sich geeinigt werden soll, dann gibt es ja wohl andere Möglichkeiten als die Rücknahme.
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- Aurora-Sun
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Ich habe keiine Ahnung Adora Belle...soll ein Kostenszenario machen und mir erschließt sich das alles auch nicht wirklich...habe das so in dieser Art auch noch nie praktiziert.
@ 13: Danke!!!
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Sag Deinem Chef, dass Zurückrudern von 100 % gewinnen auf 100 % verlieren nichts mit "Einigung" zu tun hat. Wenn Chef selbst dieses vorgeschlagen hat, sollte er das dringend mit dem Mandanten auch aus kostenrechtlicher Sicht besprechen und begründen, warum so und nicht anders. Es sei denn, der Mandant will es so, das ist natürlich möglich, wenn er den Gegner mit einem (teilweise) gewonnenen Verfahren nicht irgendwie vergraulen will. Oder es sind für Chef/Mandant neue Aspekte aufgetaucht, die im Berufungsverfahren sicher verlieren lassen.
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Auch wenn es nicht so aussieht: Man kann nur hoffen, der RA hat sich tatsächlich etwas dabei gedacht. Aber: Des Menschen Wille ist ja bekanntlich sein Himmelreich.
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Mein Chef ist jetzt auch auf diese tolle Idee gekommen...Mandant will das Verfahren aus Gründen so schnell wie möglich beenden...erste Instanz hatten wir gewonnen, GG hat Berufung eingelegt...Mdt. will Klage aus I. Instanz zurücknehmen.
Wie auch immer...ich habe totalen Brei im Kopf weil ich es nicht kapier und nun soll ich die Kosten aufstellen.
I. Instanz für GG
1,3 VG gem. 3100 VV RVG
1,2 TG gem. 3104 VV RVG
Auslagen gem. 7002 VV RVG
+ eventuelle Auslagen etc.
II. Instanz für GG
1,6 VG
+ GK Berufung (4 Gebühren) oder reduziert sich auf 2 Gebühren wg. Klagerücknahme?
GK der ersten Instanz bleiben voll bestehen? RA Gebühren der Gegenseite auch?
Wie auch immer...ich habe totalen Brei im Kopf weil ich es nicht kapier und nun soll ich die Kosten aufstellen.
I. Instanz für GG
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Zuletzt geändert von Janne am 10.08.2017, 11:23, insgesamt 1-mal geändert.
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evtl. wars so gemeint, dass in der (schriftlichen) Einigung ohne Beteiligung Gericht mit Gegner eine Kostentragung vereinbart wird, mit der Maßgabe, dass Klage/Berufung zurückgenommen wird?
Die Konstellation gibt's zumindest bei uns öfter...
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Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät.
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