Handhabung neue Anrechnungsvorschrift Geschäftsgeb.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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infinity
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#1

16.05.2007, 11:48

Hatte gerade die Diskussion hier mit nem Kollegen. Mal Herz Leute, wie handhabt ihr das Thema, erstmal so wie immer oder ab sofort nach der neuen Entscheidung?

Meine Befürchtung ist, dass wir hier in der "Übergangszeit" einen Mehraufwand haben, bis es der Letzte begriffen hat, den uns kein Mensch bezahlt...

Vielen Dank vorab.
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
Sarah

#2

16.05.2007, 11:50

In einer Klage verwende ich die neue Entscheidung - natürlich nur mit Hinweis auf das Urteil. Man weiß ja nicht, was bei den Gerichten so angekommen ist ;-)
StineP

#3

16.05.2007, 11:59

Kann mich Sarah nur anschließen.

Versteh nicht ganz, was diese Befürchtung zu bedeuten hat!!????
Ob du nun alt oder neu abrechnest, kommst du auf den selben Aufwand.
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infinity
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#4

16.05.2007, 12:01

Befürchung = Erklärungsaufwand. Die Meisten haben noch nie was davon gehört, da das Urteil ja noch ganz frisch ist.
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
Sarah

#5

16.05.2007, 12:04

Bei der "alten" Version musstest Du in der Klage ja auch darlegen, warum und wie Du auf den Betrag gekommen bist.

Mit der "neuen" Version ist es ja eigentlich das Gleiche. Also ich habe diesen Passus abgespeichert und werde dann immer nur die Beträge ersetzen. Genauso habe ich es früher auch gemacht.

Für mich ist es also nicht wirklich ein Mehraufwand.
StineP

#6

16.05.2007, 12:05

Richtig.

Für die jetzige Begründung brauch ich ne halbe Seite weniger als der Mist mit dem Anrechnen!!!!

Und sich nen kurzen Autotext zu speichern - naja, der selbe Aufwand wie vorher
gkutes

#7

16.05.2007, 12:06

natürlich gleich nach der neuen Entscheidung! Wie sonst anders?

lg
ute
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Raphaela1207
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#8

16.05.2007, 12:25

Ich mache das auch mit der neuen Entscheidung, wie schon ob angeführt, man spart sich bald ne halbe Seite Begründung. Aber bei uns wissen die Gericht soweit schon Bescheid. Zum Glück.... Diesen kleinen Satz hab ich mir auch als Textbaustein gespeichert und wenns gar nicht geht, geht das Urteil ab zum Gericht, damit die dort auch mal was zu lesen haben
StineP

#9

16.05.2007, 12:31

Selbst wenn die Gerichte noch nicht bescheid wüssten, reicht es aus, auf das Urteil zu verweisen...........
Gast

#10

16.05.2007, 13:00

genau, so machen wir das auch. Einfach in der Klage auf das Urteil verweisen.
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