Kostenfestsetzungsantrag nach § 104 obwohl Verfahrenskostenh

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Hedi
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#1

09.01.2013, 16:03

Hallöchen,

und zwar unserer Mandantin wurde für eine Familiensache im 1. Rechtszug Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Dann wurde ein Vergleichsbeschluss erlassen, dass der Gegner Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Dann mach ich doch Kostenfestsetzungsantrag gegen Antragsgegner oder?! Obwohl Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde. Oder?!

Gruß Heidi
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Adora Belle
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#2

09.01.2013, 16:12

Kannst Du, ist aber nicht sinnvoll. Wenn überhaupt, dann nach §126 - falls der Gegenstandswert über 3.000 EUR liegt. Bis 3.000 einfach VKH-Vergütung aus der Staatskasse beantragen, die holt sich den Betrag von der Gegenseite.
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#3

09.01.2013, 16:38

Leicht zu merken: Bei einer vorhandenen Möglichkeit auf jeden Fall die Vergütung aus der Landeskasse geltend machen, denn die ist einem in jedem Fall sicher. :mrgreen:
~ Grüßle ~
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