Arbeitsrecht Vergleichsmehrwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Susa39
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#1

09.01.2013, 15:53

Hallo Zusammen,

mal wieder hab ich einen Wertfestsetzungsbeschluss mit einem Vergleichsmehrwert bekommen und mal wieder bin ich unsicher, wie das abzurechnen ist... Vielleicht könnt Ihr mal drüberschauen?

Sachverhalt ist wie folgt:

Kündigungsschutzklage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses, abgeschlossener gerichtlicher Vergleich über 1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses, 2. Zahlung einer Abfindung, 3. Freistellung, 4. Zeugnis.

Im Wertfestsetzungsbeschluss heißt es:

Der für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren maßgebliche Wert wird festgesetzt auf 14.587,41 €. Der Wert des Vergleichs übersteigt den Betrag um 7.293,71 €.

Begründung:

Gebührenwert = 1/4 Jahresverdienst der Klägerin.
Mehrwert des Vergleichs: 1 Gehalt für 3. und 1/2 Gehalt für 4. aus dem Vergleich

Ich würde nun wie folgt abrechnen:

1,3 Verfahrensgebühr gem. 3100 VV RVG auf 14.587,41 €
0,8 Verfahrensgebühr gem. 3101 VV RVG auf 7.293,71 €
Abgleich gem. § 15 Abs. 3 RVG (1,3 aus 21.881,12 €)

1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG auf 21.881,12 €

1,0 Einigungsgebühr gem. 1003 VV RVG auf 14.587,41 €
1,5 Einigungsgebühr gem. 1000 VV RVG auf 7.293,41 €
Abgleich gem. § 15 Abs. 3 RVG (1,5 aus 21.881,12 €)

Auslagenpauschale gem. 7002 RVG
Fahrtkosten gem. 7003 RVG
Abwesenheitsgeld gem. 7005 RVG
Mehrwertsteuer gem. 7008 VV RVG

Ist das so richtig?

Viele Grüße
Susa
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Liesel
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#2

09.01.2013, 15:55

Jep.
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Susa39
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#3

09.01.2013, 21:07

Dankeschön! Ich glaube, dann hab ich es endlich verstanden! Juhu!

Einen schönen restlichen Abend!
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