Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage zu einer Abrechnung. Soll eine VKH-Abrechnung machen und komme bezüglich des Streitwertes nicht weiter. Das Gericht schreibt, dass der Verfahrenswert ab dem 29.06.2012 auf 4.550,00 EUR festgesetzt wird (Antrag eingereicht) und auf 6.148,00 EUR ab dem 26.11.2012 (Terminstag).
Icht stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch und überlege wie das nun mit der Abrechnung ist
Eine 1,3 Verfahrensgebühr aus 4.550,00 EUR und eine 1,2 Terminsgebühr aus 6.148,00 EUR oder beide Gebühren aus 6.148,00 EUR? Es wurde eigentlich zu unserem Nachteil entschieden und Zahlungsanträge abgewiesen, so dass ich eigentlich gar nicht weiß, warum das Gericht den Streitwert erhöht hat.
Kann mir jemand helfen?
Verfahrenswert erhöht sich im Laufe des Verfahrens
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Die Verfahrensgebühr ist eine so gen. Taktgebühr, die im Verfahren laufend neu entsteht, also auch nach der SW-Erhöhung. Es sind daher beide Gebühren nach dem hohen SW zu bemessen. Eine VG kann im normalen Verfahren grundsätzlich auch kaum niedriger sein als eine TG.
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Die Verfahrensgebühr entsteht immer aus dem höchsten jemals anhängigen Streitwert, die Terminsgebühr aus dem höchsten im Termin anhängigen SW
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@13 kannst du erklären, warum in solchen Fällen der Streitwert überhaupt gestaffelt festgesetzt wird? Hat das irgendeinen "gerichtstechnischen" Grund? Oder ist es einfach nur, weil der Richter besonders korrekt sein will? Ich habe das schon öfter gesehen und mich immer gefragt, wieso das (in Fällen, in denen es sich nicht auswirkt) so gemacht wird, denn für die Gerichtsgebühren spielt es doch letztlich auch keine Rolle.
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Ich finde es für den KoBe und das KFV schon hilfreich, wenn der Richter sich (hoffentlich richtige) Gedanken über den SW macht. Es erleichtert den Nachfolgenden die Arbeit und zugleich sind die einzel- und der spätere Gedsamtstreitwert durch Beschluss dokumentiert. Damit einher geht, dass KoBe und Festsetzungsorgan an den SW-Beschluss gebunden sind. Damit ist ein Eigenrisiko, sich mit dem SW zu vertun, ausgeschaltet. Heutzutage ist es generell üblich (wenn auch nicht bei allen Gerichten), den SW eines jeden Verfahrens festzusetzen. Der Richter steigt viel intensiver in den materiellen Sachverhalt ein und kann bereits von daher den SW viel besser beurteilen und so den "Maßstab" vorgeben.
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Danke für die Antwort, @13.
Ich will auch gar nicht bezweifeln, dass ein Streitwertbeschluss als solches hilfreich ist und dass es gut ist, dass damit klargestellt wird, an welchen Betrag das Festsetzungsorgan gebunden ist.
Ich habe mich halt nur gefragt, weshalb es manchmal so zeitlich gestaffelte Festsetzungen mit unterschiedlichen Werten gibt. Ich dachte immer, eigentlich könnte man doch einfach nur den "Schluss"-Streitwert festsetzen (also natürlich nur bezogen auf die Fälle, wo dann alle Gebühren nach demselben Wert angefallen sind).
Das hier:
Ich will auch gar nicht bezweifeln, dass ein Streitwertbeschluss als solches hilfreich ist und dass es gut ist, dass damit klargestellt wird, an welchen Betrag das Festsetzungsorgan gebunden ist.
Ich habe mich halt nur gefragt, weshalb es manchmal so zeitlich gestaffelte Festsetzungen mit unterschiedlichen Werten gibt. Ich dachte immer, eigentlich könnte man doch einfach nur den "Schluss"-Streitwert festsetzen (also natürlich nur bezogen auf die Fälle, wo dann alle Gebühren nach demselben Wert angefallen sind).
Das hier:
leuchtet mir aber ein.13 hat geschrieben: Der Richter steigt viel intensiver in den materiellen Sachverhalt ein und kann bereits von daher den SW viel besser beurteilen
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Ich denke, der Richter setzt oft aus Gewohnheit so gestaffelt fest, ohne weiter darüber nachzudenken, ob das im Einzelfall überhaupt Auswirkungen auf die Kosten hat. Das ist halt einfacher, als vorher abzuprüfen, ob die Staffelung notwendig ist oder nicht.
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Das kann natürlich sein.Adora Belle hat geschrieben:Ich denke, der Richter setzt oft aus Gewohnheit so gestaffelt fest, ohne weiter darüber nachzudenken, ob das im Einzelfall überhaupt Auswirkungen auf die Kosten hat.
Für den Richter schon, aber dabei denkt er natürlich überhaupt nicht an die armen ReFas, die für ihre Abrechnungen dann verzweifelt rumhirnen müssen, ob für die Gebühren denn nun unterschiedliche Werte gelten oder nicht.Das ist halt einfacher, als vorher abzuprüfen, ob die Staffelung notwendig ist oder nicht.
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Der Richter denkt grds daran, wie er die Akte am schnellsten vom Tisch kriegt.
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Danke für die guten Beiträge! War ja auch der Meinung, mich hat es einfach nur irritiert, da es im vorliegenden Fall tatsächlich nicht notwendig ist den Streitwert zu staffeln.
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