Abrechnung Strafverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

08.01.2013, 11:51

Sachverhalt:
Unser Mandant wurde fest genommen. Antrag unsererseits auf mündliche Haftprüfung, Haftprüfung fand statt, Beschluss: Haftbefehl wird unter der Auflage außer Vollzug gesetzt, dass der Beschlusdigte jeder Ladung unverzüglich Folge leiset, dann einige Zeit später ergibt ein Strafbefehl (Bewährung hat er bekommen).

Ich habe dann einen Kostenfestsetzungsantrag in einem Strafverfahren gemacht. Dann haben die vom Gericht zurück geschrieben, die Gebühr Nr. 4141 VV RVG bekomme ich nicht. Wir sollen das doch bitte überprüfen. (inzwischen ist mir klar, dass ich die 4141 nicht bekomme, aber man kanns ja versuchen) :)

Sie schreiben dann noch, dass in dem Verfahren keine Einstellung statt gefunden hat. Es erging vielmehr ein rechtskräftiger Strafbefehl. Will die mir da irgendwas sagen?? Gibts da extra eine Gebühr? Gefunden hab ich nichts ..

Würde den Kostenfestsetzungsantrag korrigieren, also die 4141 raus löschen, fertig!
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#2

08.01.2013, 11:52

ach ja angesetzt habe ich bis jetzt die 4101 (Grundgebühr), 4103 (Terminsgebühr Teilnahme richterl. Vernehmung) und die 4104 (Verfahrensgebühr Ermittlungsverfahren)

Wir haben nach dem Strafbefehl nichts mehr gemacht, weil der Mandant das so akzeptiert hat (also die Bewährungsstrafe)
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Adora Belle
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#3

08.01.2013, 11:56

Trotzdem ist doch eine 4106 angefallen. Ihr werdet ja wohl zumindest mit dem Mandanten besprochen haben, daß der Strafbefehl so in Ordnung geht und akzeptiert werden soll. Das reicht für die 4106.

Also - 4141 raus, 4106 rein.

Mit der Kostenrechtsreform soll, wenn ich mich richtig erinnere, die 4141 allerdings auch für diese Fälle anwendbar gemacht werden, wenn also ein Strafbefehl vorher mit dem Gericht abgesprochen war und deshalb kein Einspruch erhoben wurde. Bis jetzt ist das aber noch graue Theorie.
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#4

08.01.2013, 13:01

ja wir haben dann mit dem Mandanten besprochen, dass dieser so in Ordnung geht und von ihm auch akzeptiert wird .. dann setz ich mal noch die 4106 an
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