Kostenfesetzungsantrag und KN

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
CTRENO
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#1

05.01.2013, 13:00

Hallo,

ich habe da ein Problem.... und weiß derzeit nicht mehr weiter....

Wir haben einen Mandanten außergerichtlich und in der 1. Instanz vertreten...

Ich habe eine Abrechnung und einen Kostenfestsetzungsantrag mit RA Micro erstellt...

Der Endbetrag der Kostennote stimmt aber mit dem Endbetrag aus dem Kostenfestsetzungsantrag nicht überein... Das kann doch nicht richtig sein, oder? Sind die nicht immer identisch...
Die Geschäftsgebühr muss doch auch beim KFA angerechnet werden?
Egal, ob ich erst die Geschäftsgebühr eingebe und dann die Verfahrensgebühr oder andersherum, ich komme nicht auf den selben Betrag...

Vielen Dank schon mal.
CTRENO
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#2

05.01.2013, 13:03

Oder habe ich da was komplett falsch, denn die Geschäftsgebühr wurde auch im Urteil aufgenommen...
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sunshine24
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#3

05.01.2013, 13:17

Wenn ihr außergerichtlich auch tätig wart, kann der Kostenfestsetzungsantrag nicht mit der Kostenrechnung übereinstimmen. Die Geschäftsgebühr kommt in den Kostenfestsetzungsantrag nicht mit rein ... hier musst du lediglich schauen, ob die evtl. angerechnet werden muss ... da kommt es darauf an, was ihr eingeklagt habt und was euch davon laut Urteil zugesprochen wurde. Habt ihr die GG voll mit eingeklagt und auch im Urteil so zugesprochen bekommen, muss die hälftige GG im Kostenfestsetzungsantrag angerechnet werden, also:

1,3 VG
./. 0,65 GG

Die Abrechnung hingegen sieht ja so aus:

1,3 GG
1,3 VG
./. 0,65
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#4

05.01.2013, 15:10

genau, dem stimme ich zu.
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#5

07.01.2013, 09:31

Supi, danke für die Hilfe, dann hatte ich es ja doch richtig und hätte mich nicht verwirren lassen sollen... :wink:

Trotzdem passt dann irgendwas mit dem Aktenkonto noch nicht und wir kommen nicht drauf...

Kann mir da vielleicht auch jemand weiterhelfen?

Der Mdt. ist rechtsschutzversichert mit einer SB von 150,00 €...

Von der außergerichtlichen Rechnung hat der Mdt. 150,00 € bezahlt und die Rechtsschutzversicherung 41,65 €.
Später hat dann die gegnerische Versicherung diesen Betrag an uns überwiesen...

Es sind dann noch weitere Zahlungen erfolgt, die an den Mdten ausgezahlt wurden.

Zum KFB wurden 291,00 € verauslage Gerichtskosten hinzugesetzt... der Betrag im KFB ist auch richtig.

Es ist doch jetzt so, dass die Rechtsschutzversicherung die festgesetzten Kosten erhält und die 41,65 € (die vorher außergerichtl. gezahlt wurden) und der Mandant erhält doch aber die 150,00 € Selbstbeteiligung auch zurück, oder?
gkutes

#6

07.01.2013, 12:50

Es ist doch jetzt so, dass die Rechtsschutzversicherung die festgesetzten Kosten erhält und die 41,65 € (die vorher außergerichtl. gezahlt wurden) und der Mandant erhält doch aber die 150,00 € Selbstbeteiligung auch zurück, oder?
ja, wenn GG und KFB vom Gegner bezahlt wurden
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#7

13.02.2013, 15:35

Hmmm ich muss noch mal auf diese Sache zurückkommen, da bei unserem Aktenkonto trotzdem immer noch irgendwas nicht stimmt... und wir kommemn absolut nicht drauf.

Das Aktenkonto sieht folgendermaßen aus:



+150,00 Zahlung v. Mdt
-191,65 RA Rechn. 1001012/RSV
+41,65 Zahlung v. HUK Coburg
+1.478,10 Zahl. von Allian
-1.478,10 Auszahl. an Mdt
+191,65 Zahl. v. Allianz
+763,05 Zahl. v. Allianz
+1.324,56 Zahl. v. Allianz
-2.087,61 Auszahl. an Mdt.
-861,02 RA Rechn 1201174
+797,96 Zahl. v. Allianz 1201174
+191,65 Gutschrift zu Rechn. 1001012


Nun habe ich bei Gebühren im Endeffekt 128,59 € stehen und beim Fremdgeld 191,65 €
Das beim Fremdgeld mag ja richtig sein, da ich ja noch die 150 € an den Mdten zurückzahlen muss und die 41,65 an die HUK.
Aber was sind die 128,59 €????

Kann mir da auch jemand weiterhelfen?
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#8

13.02.2013, 19:00

Ähm, da ich nicht weiß, was jeweils abgerechnet worden ist und was für Zahlungen das jeweils von der Allianz waren, kann man da m. E. gar nix zu sagen ... :ka
Können die 128,59 € evtl. Zinsen sein?
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#9

14.02.2013, 08:56

Die 128,65 € ergeben sich wie folgt: 191,65 € abzgl. Differenz aus -861,02 € RA-Rechn. 1201174 und +797,96 € Zahl. v. Allianz 1201174 = 63,06 € => +191,65 € abzgl. 63,06 € = 128,59 €. Hilft Dir das weiter?
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#10

14.02.2013, 09:11

Also dass die Differenz da ist, ist kein Wunder. Zunächst mal die Frage....die Rechnung 1001012 scheint ja die Rechnung über die GG gewesen zu sein. Warum erfolgt darüber eine Gutschrift?

Dann gibst Du als nächstes eine Rechnung 1201174 über 861,02 € an. Hierauf sind allerdings nur Zahlungen von 797,96 € erfolgt. Entsprechend müsste hier normalerweise ein Gebührenminus von 63,06 € bestehen.

Aufgrund der für mich nicht nachvollziehbaren Gutschrift zu Rechnung 1001012 besteht nun natürlich eine Gebührenüberzahlung von 128,59 €.

Also ist zu klären, warum die Gutschrift erfolgt ist. Das ist, ohne die Akte vorliegen zu haben, zumindest für mich nicht möglich und auch nicht klar.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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