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Arbeitsrecht
Verfasst: 04.01.2013, 11:39
von Kesch
Kurzer Sachverhalt:
Wir haben lange mit der Gegenseite hin und her diskutiert wegen einem Arbeitszeugnis haben es mehrfach falsch bekommen und nun ist es endlich richtig hier.
Weiß jemand wie ich den streitwert herausbekomme? weil es ging ja nur um ein zeugnis.
gebühr haben wir schon auf 2,0 gesetzt
Re: Arbeitsrecht
Verfasst: 04.01.2013, 11:45
von sunshine24
Wir nehmen meistens ein Bruttomonatsgehalt. Bei Gerichten wird das allerdings unterschiedlich gehandhabt, manche Gericht setzen pauschal 500 € an, manche Gerichte jedoch auch ein Bruttomonatsgehalt.
Re: Arbeitsrecht
Verfasst: 04.01.2013, 11:47
von Kesch
ja wir rechnen gegenüber der mandantin ab weil es ja nur mit dem gegnerischen anwalt hin und her ging
aber danke. denn nehme ich auch ein bruttogehalt
Re: Arbeitsrecht
Verfasst: 04.01.2013, 11:50
von Liesel
Re: Arbeitsrecht
Verfasst: 04.01.2013, 11:50
von MG
Regelmäßig ein Monatsgehalt, vgl. BAG, Urteil vom 20. 2. 2001 - 9 AZR 44/00.
Re: Arbeitsrecht
Verfasst: 04.01.2013, 12:03
von Kesch
Re: Arbeitsrecht
Verfasst: 05.01.2013, 16:54
von anna.penkov@gmx.de
Wir hatten es in der Schule so gehabt, dass der Streitwert bei einem Arbeitszeugnis nur 1x Bruttogehalt ist. Bei Kündigungsschutzklage 3x Bruttogehalt (§42 Abs. 3 GKG) usw.