Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kesch
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#1

04.01.2013, 11:39

Kurzer Sachverhalt:

Wir haben lange mit der Gegenseite hin und her diskutiert wegen einem Arbeitszeugnis haben es mehrfach falsch bekommen und nun ist es endlich richtig hier.

Weiß jemand wie ich den streitwert herausbekomme? weil es ging ja nur um ein zeugnis.

gebühr haben wir schon auf 2,0 gesetzt ;) :thx
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#2

04.01.2013, 11:45

Wir nehmen meistens ein Bruttomonatsgehalt. Bei Gerichten wird das allerdings unterschiedlich gehandhabt, manche Gericht setzen pauschal 500 € an, manche Gerichte jedoch auch ein Bruttomonatsgehalt.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Kesch
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#3

04.01.2013, 11:47

ja wir rechnen gegenüber der mandantin ab weil es ja nur mit dem gegnerischen anwalt hin und her ging :D
aber danke. denn nehme ich auch ein bruttogehalt :D
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#4

04.01.2013, 11:50

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MG
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#5

04.01.2013, 11:50

Regelmäßig ein Monatsgehalt, vgl. BAG, Urteil vom 20. 2. 2001 - 9 AZR 44/00.
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#6

04.01.2013, 12:03

:thx :thx :thx
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#7

05.01.2013, 16:54

Wir hatten es in der Schule so gehabt, dass der Streitwert bei einem Arbeitszeugnis nur 1x Bruttogehalt ist. Bei Kündigungsschutzklage 3x Bruttogehalt (§42 Abs. 3 GKG) usw.
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