Kurzer Sachverhalt:
Wir haben lange mit der Gegenseite hin und her diskutiert wegen einem Arbeitszeugnis haben es mehrfach falsch bekommen und nun ist es endlich richtig hier.
Weiß jemand wie ich den streitwert herausbekomme? weil es ging ja nur um ein zeugnis.
gebühr haben wir schon auf 2,0 gesetzt
Arbeitsrecht
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3858
- Registriert: 08.06.2007, 11:33
- Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Baden-Württemberg
Wir nehmen meistens ein Bruttomonatsgehalt. Bei Gerichten wird das allerdings unterschiedlich gehandhabt, manche Gericht setzen pauschal 500 € an, manche Gerichte jedoch auch ein Bruttomonatsgehalt.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 14
- Registriert: 13.12.2012, 15:43
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Bremerhaven
ja wir rechnen gegenüber der mandantin ab weil es ja nur mit dem gegnerischen anwalt hin und her ging
aber danke. denn nehme ich auch ein bruttogehalt
aber danke. denn nehme ich auch ein bruttogehalt
Einmal ReNo, immer ReNo
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
http://www.rechtsanwalt-schwirtz.de/inf ... eitsrecht/" target="blank
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 1
- Registriert: 05.01.2013, 13:01
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Wir hatten es in der Schule so gehabt, dass der Streitwert bei einem Arbeitszeugnis nur 1x Bruttogehalt ist. Bei Kündigungsschutzklage 3x Bruttogehalt (§42 Abs. 3 GKG) usw.