Verfahrenspflegschaft im Betreuungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Daisy

#1

04.01.2013, 08:51

Guten Morgen und erst einmal ein gesundes neues Jahr.

Ich bräuchte mal eure Hilfe für folgende Abrechnung:
Chefin wurde zur Verfahrenspflegerin bestellt. Sie führt das Amt berufsmäßig aus. so steht es im Beschluss. Sie war zu einem Gerichtstermin und es wurde dort beschlossen, dass die bestehende Betreuung verlängert wird.

Dies soll ich nun abrechnen. Ich weiß nur nicht so recht wie. Ich denke mal, es ist der Stundensatz nach VBVG. Nur leider weiß ich nicht, ob es § 3, 4 oder 5 ist. Oder liege ich damit komplett daneben?
jule88
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#2

05.01.2013, 12:07

Guten Morgen,

ich antworte dir jetzt einfach mal, nicht wissend ob du die Info noch brauchst oder nicht.

Also grundsätzlich rechnen wir im Büro unsere Verfahrenspflegschaften nach Stunden ab. Der Stundensatz bei Verfahrenspflegschaften beträgt 33,50 € zzgl. Märchensteuer. Wie das allerdings seit diesem Jahr aussieht, da es ja eine Änderung bezüglich der Vergütungen für Berufsbetreuer gab, kann ich nicht sagen, da ich dieses Jahr noch nicht im Büro war und daher auch noch nicht genau weiß, wie wir das in Zukunft handhaben, da ja die Umsatzsteuerpflicht wegfällt. Ich würde es einfach mal mit 19 % Umsatzsteuer abrechnen und dann abwarten wie die Rechtspfleger entscheiden.

Nach RVG rechnen wir in Verfahrenspflegschaften relativ selten ab. In 3 Jahren wo ich nun mit Betreuungen/Verfahrenspflegschaften zu tun habe, habe ich bislang erst zweimal Verfahrenspflegschaften nach RVG abgerechnet, aber auch nur, weil diese Pflegschaften sehr aufwendig waren, mit vielen Besprechungen der Beteiligten und entsprechendem Schriftverkehr. Auch mussten wir dies gegenüber dem Betreuungsgericht dann auch entsprechend rechtfertigen und es wurde dann mehr oder weniger murrend so die Vergütung festgesetzt.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Ein schöes WE!

LG
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