Folgender Sachverhalt:
Die Mandantin ist zur Zahlung verurteilt worden und nach Rechtskraft des Urteils haben wir für die Mandantin eine Ratenzahlung bei der Gegenseite herausgehandelt. Die Mdtin hatte in dem Rechtsstreit PKH und außergerichtlich BH. Können wir jetzt mit der Landeskasse eine Vergleichsgebühr abrechnen und wenn ja, im PKH-Verfahren oder im BH-Verfahren? Oder müssen wir einen neuen Antrag auf BH stellen und entsteht dann eine neue Geschäftsgebühr mit der Vergleichsgebühr????
Ich sage jetzt schon mal Danke für die Hilfe..
Vergleichsgebühr für Ratenzahlungsvereinbarung nach Titel
- Adora Belle
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Die PKH umfaßt nicht die Vollstreckung. Das mit der Landeskasse wird nix. Und für das Aushandeln einer Ratenzahlung gibt es keine Beratungshilfe, weil der Mandant dazu selbst in der Lage sein dürfte.
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- Foren-Azubi(ene)
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Dass die PKH hier nicht greift, seh ich auch so. Aber Beratungshilfe haben wir auch schon für Ratenzahlungsvereinbarungen erhalten (GB und Vgl.-Geb.). Ich würde daher auf jeden Fall einen Antrag stellen.