Einigungsgebühr bei Erledigterklärung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

19.12.2012, 09:17

Hallo zusammen, habe wieder eine Frage:

Wir haben ein Verfahren, da ging es um den Umgang mit dem Kind. Das Verfahren hat sich wahnsinnig lange gezogen, unser Mandant hat sich dann mit der Gegenerin geeinigt, wir haben gegenüber dem Gericht erklärt, dass sich die Parteien einigen konnten und das Verfahren für erledigt erklärt. (Die Parteien haben sich außergerichtlich geeinigt, dass der Umgang so, wie in unserem Antrag, stattfindet). Bekomm ich da die Eingiugnsgebühr?

gerichtlich festgehalten wurde die Eingung nicht, im Beschluss steht nur, dass die Gerichtskosten je zur Hälfte getragen werden, die außergerichtlichen Kosten jede Partei selbst.

Danke!
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Liesel
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#2

19.12.2012, 09:19

So wie ich das rauslese, habt ihr an der Einigung nicht mitgewirkt, daher kannst du keine EG abrechnen. Die Erledigterklärung gegenüber dem Gericht löst keine EG aus.
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#3

19.12.2012, 09:19

Hat Dein Chef an der Einigung mitgewirkt? Dann ja.

Wenn die Parteien das ganz unter sich ausgemacht haben: nein
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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#4

19.12.2012, 09:27

Wir haben bei Gericht den Antrag gestellt, diesen haben die Parteien dan besprochen, aber ohne meinen chef ..
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#5

19.12.2012, 09:30

Dann keine Einigungsgebühr. Wenn man es ganz genau nimmt ist es ja auch keine Einigung gewesen, sondern eher ein Anerkenntnis.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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