Auszahlungsdauer PflichtV-Vergütung - Haushaltssperre?
Verfasst: 14.12.2012, 13:43
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen
Vorab sorry - ich wusste nich, in welchem Thread ich dieses Thema unterbringen sollte
Ich hab da mal eine ev. sonderbare Nachfrage.
Meine Chefin ist Strafverteidigerin und hat gestern von einer anderen Anwältin, die ebenfalls Strafverteidigung macht, gehört, dass diese auf Auszahlungen von Pflichtverteidigervergütung aus Kostenanträgen von Juni/Juli diesen Jahres noch wartet. Die befreundete Anwältin hat bei der zuständigen Rechtspflegerin angerufen und die meinte wohl zu ihr, dass sie lange auf ihr Geld warten kann, weil nämlich eine Haushaltssperre bis April 2014 bestehe.
Wir haben hier persönlich nicht solche Rückstände auf Kostenanträge; der älteste Antrag datiert bei uns vielleicht auf Ende Oktober / Anfang November diesen Jahres und vorgestern erst hatten wir 2 Gutschriften seitens der Justizkasse auf Kostenanträge von Mitte bzw. Ende November 2012.
Wir sind in Berlin tätig wie auch die befreundete Anwältin meiner Chefin und die Jusitzkasse Berlin soll angeblich die ominöse Haushaltssperre haben...
Nun meine Frage: kann so etwas überhaupt sein oder hat jmd. hier ähnliche Erfahrungen oder Gerüchte gehört? Meine Chefin ist wg. dieser Geschichte nun schon auf 180 und ich soll mich nun schlau machen, ob das stimmt und bei irgendwelchen Rechtspflegern, "mal nachfragen". Es ist mir persönlich zu peinlich, ohne irgendeinen Sachbezug irgendwo anzurufen und die damit zu nerven... Ich bin der Meinung, die befreundete Anwältin hat alles viel zu sehr aufgespielt....
Kann mir jmd. helfen? Ich hab schon wie wild gegoogelt aber nix dazu gefunden, geschweige denn dazu, ob sowas wie eine Haushaltssperre in Bezug auf Pflichtverteidigerauszahlung überhaupt möglich ist....
Ich danke euch im Voraus schonmal für etwaige Antworten
Vorab sorry - ich wusste nich, in welchem Thread ich dieses Thema unterbringen sollte
Ich hab da mal eine ev. sonderbare Nachfrage.
Meine Chefin ist Strafverteidigerin und hat gestern von einer anderen Anwältin, die ebenfalls Strafverteidigung macht, gehört, dass diese auf Auszahlungen von Pflichtverteidigervergütung aus Kostenanträgen von Juni/Juli diesen Jahres noch wartet. Die befreundete Anwältin hat bei der zuständigen Rechtspflegerin angerufen und die meinte wohl zu ihr, dass sie lange auf ihr Geld warten kann, weil nämlich eine Haushaltssperre bis April 2014 bestehe.
Wir haben hier persönlich nicht solche Rückstände auf Kostenanträge; der älteste Antrag datiert bei uns vielleicht auf Ende Oktober / Anfang November diesen Jahres und vorgestern erst hatten wir 2 Gutschriften seitens der Justizkasse auf Kostenanträge von Mitte bzw. Ende November 2012.
Wir sind in Berlin tätig wie auch die befreundete Anwältin meiner Chefin und die Jusitzkasse Berlin soll angeblich die ominöse Haushaltssperre haben...
Nun meine Frage: kann so etwas überhaupt sein oder hat jmd. hier ähnliche Erfahrungen oder Gerüchte gehört? Meine Chefin ist wg. dieser Geschichte nun schon auf 180 und ich soll mich nun schlau machen, ob das stimmt und bei irgendwelchen Rechtspflegern, "mal nachfragen". Es ist mir persönlich zu peinlich, ohne irgendeinen Sachbezug irgendwo anzurufen und die damit zu nerven... Ich bin der Meinung, die befreundete Anwältin hat alles viel zu sehr aufgespielt....
Kann mir jmd. helfen? Ich hab schon wie wild gegoogelt aber nix dazu gefunden, geschweige denn dazu, ob sowas wie eine Haushaltssperre in Bezug auf Pflichtverteidigerauszahlung überhaupt möglich ist....
Ich danke euch im Voraus schonmal für etwaige Antworten