Gegenstandswert Forderung + Herausgabe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Tigerle
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#1

10.12.2012, 14:53

Ich stehe gerade mal wieder auf dem Schlauch.

Folgendes Mdt. hat eine Forderung aus einem Darlehen gegen den Schuldner zur Sicherung der Forderung wurde ein Fahrzeug Sicherungsübereignet (Oldtimer).

So jetzt meine - blöde - Frage

Der Gegenstandswert ist doch ganz normal die restliche Forderung aus dem Darlehen, für evtl. die Herausgabe des Fahrzeuges (auch nachher in der Klage) kann doch für diesen Anspruch nicht zusätzlich ein Gegenstandswert in Ansatz gebracht werden, denn der ursprüngliche Anspruch erhöht sich doch dadurch nicht.
Forderung ist und bleibt der restliche Forderungsbetrag.
Sorry, brauch einfach kurz eine Bestätigung, dass ich auf dem richtigen Weg bin.
Manges
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#2

26.01.2013, 16:43

Hallo,

In einem klageverfahren könnten kosten für die Sicherstellung des Autos; bei Absicht auf Verwertung benötigt man wohl auch eine Art restwertgutachten. Und natürlich muss versteigert oder verkauft werden, also nochmal kosten.
Hauptsachebetrag bleibt meiner Ansicht nach der Restkredit zzgl. Zinsen, Mahnkosten. Steht in der sicherungübereignung oder im Darlehensvertrag noch was dazu?

Hoffe du hattest das auch so gemeint, dann kannste das als Bestätigung sehen! :wink2
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