RSV will Terminsvertretung nicht anerkennen
Verfasst: 04.12.2012, 11:35
Hi,
habe schon erfolglos recherchiert und hoffe, ihr könnt mich einen Schritt weiter bringen.
Sollte dieses Unterforum nicht das Richtige sein, darf gern verschoben werden. Es geht nämlich gar nicht explizit um die Gebührenfrage.
Wir sitzen in A und haben einen Fall am AG B. Dort haben wir einen Terminsvertreter hingeschickt. Alles wunderbar, die Terminsgebühr soll er bekommen, die Verfahrensgebühr wird geteilt.
Jetzt behauptet die RSV: "Mehrkosten durch ... Terminsvertretung können wir nicht übernehmen, da zwischen Wohnort der Versicherten und dem Gerichtsort weniger als 100 km liegen"
Die Mandantin wohnt natürlich auch in B, beauftragt aber uns in A mit der Angelegenheit, weil wir bereits im außergerichtlichen Verfahren mit der Sache betraut waren.
Und letzteres ist doch auch der Knackpunkt, oder? Wenn wir mit der Sache schon seit Jahren betraut sind und das außergerichtliche Verfahren elementar für das gerichtliche war, dann macht es ja für die Mandantin keinen Sinn, einen anderen Anwalt zu beauftragen, nur weil der sich im selben Ort befindet?
Können wir jetzt darauf bestehen, dass die RSV die Rechnung vom Terminsvertreter übernimmt und darauf beharren, dass eine Terminsvertretung gerechtfertigt war? Wir hätten einfach mal 300 km fahren müssen, mit Übernachtung in diesem Fall vielleicht sogar -für einen "20-Minuten-Püppitermin".
habe schon erfolglos recherchiert und hoffe, ihr könnt mich einen Schritt weiter bringen.
Sollte dieses Unterforum nicht das Richtige sein, darf gern verschoben werden. Es geht nämlich gar nicht explizit um die Gebührenfrage.
Wir sitzen in A und haben einen Fall am AG B. Dort haben wir einen Terminsvertreter hingeschickt. Alles wunderbar, die Terminsgebühr soll er bekommen, die Verfahrensgebühr wird geteilt.
Jetzt behauptet die RSV: "Mehrkosten durch ... Terminsvertretung können wir nicht übernehmen, da zwischen Wohnort der Versicherten und dem Gerichtsort weniger als 100 km liegen"
Die Mandantin wohnt natürlich auch in B, beauftragt aber uns in A mit der Angelegenheit, weil wir bereits im außergerichtlichen Verfahren mit der Sache betraut waren.
Und letzteres ist doch auch der Knackpunkt, oder? Wenn wir mit der Sache schon seit Jahren betraut sind und das außergerichtliche Verfahren elementar für das gerichtliche war, dann macht es ja für die Mandantin keinen Sinn, einen anderen Anwalt zu beauftragen, nur weil der sich im selben Ort befindet?
Können wir jetzt darauf bestehen, dass die RSV die Rechnung vom Terminsvertreter übernimmt und darauf beharren, dass eine Terminsvertretung gerechtfertigt war? Wir hätten einfach mal 300 km fahren müssen, mit Übernachtung in diesem Fall vielleicht sogar -für einen "20-Minuten-Püppitermin".