RSV will Terminsvertretung nicht anerkennen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Leonie
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#1

04.12.2012, 11:35

Hi,

habe schon erfolglos recherchiert und hoffe, ihr könnt mich einen Schritt weiter bringen.
Sollte dieses Unterforum nicht das Richtige sein, darf gern verschoben werden. Es geht nämlich gar nicht explizit um die Gebührenfrage.

Wir sitzen in A und haben einen Fall am AG B. Dort haben wir einen Terminsvertreter hingeschickt. Alles wunderbar, die Terminsgebühr soll er bekommen, die Verfahrensgebühr wird geteilt.

Jetzt behauptet die RSV: "Mehrkosten durch ... Terminsvertretung können wir nicht übernehmen, da zwischen Wohnort der Versicherten und dem Gerichtsort weniger als 100 km liegen"

Die Mandantin wohnt natürlich auch in B, beauftragt aber uns in A mit der Angelegenheit, weil wir bereits im außergerichtlichen Verfahren mit der Sache betraut waren.

Und letzteres ist doch auch der Knackpunkt, oder? Wenn wir mit der Sache schon seit Jahren betraut sind und das außergerichtliche Verfahren elementar für das gerichtliche war, dann macht es ja für die Mandantin keinen Sinn, einen anderen Anwalt zu beauftragen, nur weil der sich im selben Ort befindet?

Können wir jetzt darauf bestehen, dass die RSV die Rechnung vom Terminsvertreter übernimmt und darauf beharren, dass eine Terminsvertretung gerechtfertigt war? Wir hätten einfach mal 300 km fahren müssen, mit Übernachtung in diesem Fall vielleicht sogar -für einen "20-Minuten-Püppitermin".
rosa

#2

04.12.2012, 11:44

m.E. sind die Mehrkosten nicht erstattungsfähig. "Nur" weil ihr ihn auch außergerichtlich vertreten habt, zieht das keine Erstattungspflicht durch die RSV mit sich.
Leonie
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#3

04.12.2012, 11:57

Unser Gedankengang war halt, zu argumentieren, dass die Terminsvertretung nötig war - und die Begründung der RSV, man hätte ja auch einen Anwalt beauftragen können, der neben dem Gericht ansässig ist, die ist eben dadurch zu widerlegen, dass die Mandantin wegen des langen außergerichtlichen Verfahrens eben auch weiterhin uns betraut -was ja verständlich ist. Die Mandanten suchen sich doch nicht den Anwalt, der nahe dem gericht ist sondern eben den, dem sie vertrauen.
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Adora Belle
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#4

04.12.2012, 12:00

Das dürfen die Mandanten ja auch gern machen. Sie dürfen nur nicht erwarten, daß ihre RSV die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt.
Pitt
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#5

04.12.2012, 12:03

Normalerweise steht in den Versicherungsbedingungen drin, dass die Terminsvertreterkosten nur übernommen werden, wenn die Entfernung Mandantenwohnort - Gerichtsort Luftlinie mehr als 100 km beträgt. Wenn der Mandant den Versicherungsvertrag so unterschrieben hat, ist er an diese Regelung gebunden. Die Mehrkosten, die durch die Terminsvertretung entstanden sind, muss er selbst tragen.
Leonie
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#6

04.12.2012, 13:15

Ok, danke euch!
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