Terminsgebühr bei Erledigung schriftliches Vorverfahren
Verfasst: 04.12.2012, 10:20
Wir haben hier alle einen Knoten im Kopf wg. Vorweihnachtsstress.
Bitte Hilfe:
Folgendes Problem:
Mandant hat uns nur mit Terminsvertretung beaufragt. (Achtung keine Untervollmacht)
Nach Klageeinreichung wurde schriftliches Vorverfahren angeordnet. Nach erfolgter Ladung hat die Gegenseite nunmehr gezahlt. Es erfolgte übereinstimmende Erledigungserklärung. Beschluss ergangen, dass Gegner Kosten tragen muss.
Nach dem Beschluss hat uns Mandant mit der Kostenfestsetzung beauftragt.
Wir sind uns hier nun nicht einig, ob nunmehr
1. KFA mit 1,2 Terminsgebühr an AG möglich ist? Ich bin der Meinung ja, aber meine Kollegin sagt nein. Ist doch einem Anerkenntnis gleichzustellen, oder?
2. Kann ich gegenüber Mandanten auch die Verfahrensgebühr abrechnen ? Wir mussten uns in Fall einlesen und machen nun die Kostenfestsetzung ?
Bitte Hilfe, falls ihr noch fit seid !!!!!!!!
Bitte Hilfe:
Folgendes Problem:
Mandant hat uns nur mit Terminsvertretung beaufragt. (Achtung keine Untervollmacht)
Nach Klageeinreichung wurde schriftliches Vorverfahren angeordnet. Nach erfolgter Ladung hat die Gegenseite nunmehr gezahlt. Es erfolgte übereinstimmende Erledigungserklärung. Beschluss ergangen, dass Gegner Kosten tragen muss.
Nach dem Beschluss hat uns Mandant mit der Kostenfestsetzung beauftragt.
Wir sind uns hier nun nicht einig, ob nunmehr
1. KFA mit 1,2 Terminsgebühr an AG möglich ist? Ich bin der Meinung ja, aber meine Kollegin sagt nein. Ist doch einem Anerkenntnis gleichzustellen, oder?
2. Kann ich gegenüber Mandanten auch die Verfahrensgebühr abrechnen ? Wir mussten uns in Fall einlesen und machen nun die Kostenfestsetzung ?
Bitte Hilfe, falls ihr noch fit seid !!!!!!!!