Wir haben hier alle einen Knoten im Kopf wg. Vorweihnachtsstress.
Bitte Hilfe:
Folgendes Problem:
Mandant hat uns nur mit Terminsvertretung beaufragt. (Achtung keine Untervollmacht)
Nach Klageeinreichung wurde schriftliches Vorverfahren angeordnet. Nach erfolgter Ladung hat die Gegenseite nunmehr gezahlt. Es erfolgte übereinstimmende Erledigungserklärung. Beschluss ergangen, dass Gegner Kosten tragen muss.
Nach dem Beschluss hat uns Mandant mit der Kostenfestsetzung beauftragt.
Wir sind uns hier nun nicht einig, ob nunmehr
1. KFA mit 1,2 Terminsgebühr an AG möglich ist? Ich bin der Meinung ja, aber meine Kollegin sagt nein. Ist doch einem Anerkenntnis gleichzustellen, oder?
2. Kann ich gegenüber Mandanten auch die Verfahrensgebühr abrechnen ? Wir mussten uns in Fall einlesen und machen nun die Kostenfestsetzung ?
Bitte Hilfe, falls ihr noch fit seid !!!!!!!!
Terminsgebühr bei Erledigung schriftliches Vorverfahren
wenn die Sache durch Erledigterklärung beendet ist ohne Termin, dann fällt auch keine TG an.
hat euer Mdt diese Erledigterklärung und Klage etc selbst eingereicht?
in welcher Form seid ihr bislang gegenüber dem Gericht in Erscheinung getreten?
hat euer Mdt diese Erledigterklärung und Klage etc selbst eingereicht?
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Hallo Gong,
leider hatte ich gestern keine Zeit mehr.
Fällt auch keine TG an, wenn vorher schriftliches Verfahren ? Zählt das dann nicht wie Anerkenntnis ? Wir streiten hier immer noch.
Mdt hat Klage und Schriftsätze vor GT selber eingereicht. Die Erledigungserklärung wurde dann durch uns ans Gericht geschrieben.
LG Hoschte1
leider hatte ich gestern keine Zeit mehr.
Fällt auch keine TG an, wenn vorher schriftliches Verfahren ? Zählt das dann nicht wie Anerkenntnis ? Wir streiten hier immer noch.
Mdt hat Klage und Schriftsätze vor GT selber eingereicht. Die Erledigungserklärung wurde dann durch uns ans Gericht geschrieben.
LG Hoschte1
- misspinky1984
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Ihr braucht Euch nicht zu streiten, bei einer Erledigungserklärung fällt keine TG an, sofern vorab nicht schon mal ein Termin stattgefunden hat. Die Erledigungserklärung ist nicht mit einem Anerkenntnis gleichzustellen.hoschte1 hat geschrieben:Fällt auch keine TG an, wenn vorher schriftliches Verfahren ? Zählt das dann nicht wie Anerkenntnis ? Wir streiten hier immer noch.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Das wäre mir aber neu...Kuko hat geschrieben:Die Terminsgebühr ist in diesem Fall nicht angefallen.
Für das Einlesen gibt es nur die 3401 VV RVG, also eine halbe Verfahrensgebühr
3401 ist nur für Untervollmacht gedacht ?!