Hauptforderung bezahlt - RA Kosten stehen aus

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Su
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#1

30.11.2012, 12:45

Hallo Ihr Lieben,

wie geht ihr vor wenn aufgrund des vorgerichtlichen Mahnschreibens zwar die HF bezahlt wird aber die RA-Kosten die der Schuldner durch unsere Inanspruchnahme verursacht hat, noch zur Zahlung offenstehen? Ich habe den Schuldner noch einmal angemahnt, aber er zeigt keine Reaktion.

GLG und schönes Wochenende an alle, Su
rosa

#2

30.11.2012, 12:59

wenn die Zahlung tatsächlich auf die HF zu verrechnen ist, dann muss der Mandant gefragt werden, ob die RA Kosten klageweise geltend gemacht werden sollen oder ob er sie einfach nur bezahlt
Su
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#3

30.11.2012, 13:04

Die HF hat er erst bezahlt nachdem wir ihn zur Zahlung aufgefordert haben. Die Anwaltskosten waren natürlich auch schon mit im Aufforderungsschreiben mit beziffert. Also entweder zahlt unser Mdt. die Kosten oder er gibt uns den Auftrag unsere Kosten einzuklagen?
rosa

#4

30.11.2012, 13:08

wenn die HF auf den Cent genau dem HF Betrag entspricht, ist es so eindeutig, dass auf die HF zu verrechnen ist. Wenn er einen "glatten Betrag" ohne Betreff überwiesen hat, sodass keine Zuweisung eindeutig ist, dann wird nach BGB zuerst auf Kosten und Zinsen verrechnet, sodass restliche HF offen steht.

Deiner Sachverhaltsschilderung nach stehen wohl aber KOSTEN offen, sodass die Mdtin zahlen muss und Weisung erteilen soll, ob dieser Betrag eingeklagt werden soll
Su
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#5

30.11.2012, 13:13

:thx der Gegner hat unser Schreiben total ignoriert und hat sogar die Zahlung an den Mandanten direkt geleistet. Unser Mdt. hat uns dann darüber unterrichtet dass er die Zahlung erhalten hat. Ich klärs mitm Chef ab; Dankeschön für die Rückmeldung!
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Mietzemau
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#6

30.11.2012, 14:22

Das machen die Schu sehr gerne, weil sie so der meinung zu sein scheinen, dass man den RA ausblenden kann. Erleb ich hier leider tagtäglich. Ich schreib die dann noch mal an und teil mit, das Mdt uns über die Zahlung informierte und forder zur Zahlung des Restbetrages auf. Ich droh hier i.d.R. dann mit der Einleitung des Mahnverfahrens, was auch häufig gut funktioniert. Man muss sich natürlich manchmal auch ein wenig festbeissen, weil man sonst nicht ernstgenommen wird. Die, die mich im Zweifel nicht ernstnehmen, zahlen spätestens nach Zustellung des MB. Derzeit hab ich auch so einen äußerst hartnäckigen Fall. Mal gespannt wie es weiter geht.
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