Hallo,
um mehrere Ecken hat mein Chef von folgendem Sachverhalt erfahren:
In einer "normalen" Strafrechtssache mit drei Berufsrichtern (KEIN Schwurgericht) erfolgte die Beiordnung eines RA.
Da die Sache besonders langwierig, schwierig, ... war, hat der Pflichtverteidiger die "Schwurgerichtsgebühren" (4118, 4120 VV RVG) beantragt und tatsächlich auch ausgezahlt bekommen ...
Hat jemand hier schon mal was von gehört?
Danke im Voraus.
Sophie
Pflichtverteidigergebühren - erhöhbar?
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Glaub ich nicht. Für besonders lange, schwierige, umfangreiche Sachen gibts ggf. Pauschgebühren. Bis ich das mit Az. und Gründen sehe, halte ich es für ne Urban Legend. Oder für eine §74a oder §74c-Sache. Oder für einen Irrtum eines vereinzelten Rechtspflegers.
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AB, vielleicht hat der Pflichtverteidiger beantragt, die Pauschgebühr in Höhe der Differenz zwischen Pflicht- und Wahlanwaltskosten festzusetzen oder so....
Grüße - sansibar
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