Gerichtskostenausgleich

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

29.11.2012, 14:54

Hallo: Ich hab ein Problem:

Wir haben eine Sache gehabt, die ist nun erledigt. Wir sind die Kläger. Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Wir haben dann beantragt, den Gerichtskostenausgleich durchzuführen. Dann hat uns das Amtsgericht eine "Aufstellung" geschickt, mit dem Vermerk "Gerichtskostenausgleich findet nicht statt".

Es wurde wie folgt bezahlt:

Unser Mandant: 265,00 € (Gerichtskosten & Zeugenvorschuss) Anteil 1/2 Verfahrenskosten: 313,65 €
Restbetrag: 48,65 €

Der Gegner: 100,00 € (Zeugenvorschuss) Anteil 1/2 Verfahrenskosten: 313,66 €
Restbetrag: 213,66 €

Der Gegner muss uns aber doch was von den Gerichtskosten erstatten? oder? Kostenfestsetzungsantrag muss ja nicht gestellt werden, weil Kostenaufhebung. Da werden ja nur die Gerichtskosten hältfig geteilt.

Ich versteh die gerade nicht .. :thx
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Liesel
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#2

29.11.2012, 14:56

Wenn ihr 265,00 Euro gezahlt habt, aber insgesamt 313,65 Euro geschuldet sind, kann kein Kostenausgleich gemacht werden. Dieser ist nur möglich, wenn ihr mehr vorausgezahlt hättet, als ihr letztlich tragen müßt.
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#3

29.11.2012, 15:01

oh gott, ja stimmt wieee peinlich :oops: :oops:

Oh Herr lass Hirn vom Himmel fallen :thx :thx
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#4

29.11.2012, 15:03

Nicht so schlimm, wir haben alle mal nen Klemmer. :wink:
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#5

29.11.2012, 18:17

Im Fachjargon liest sich das meistens so: Der eingezahlte Vorschuss ist allein auf die eigene höhere Kostenschuld verrechnet worden.
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