Prozesskostenhilfe
Verfasst: 25.11.2012, 20:36
Hallo, und zwar muss ich morgen eine Prozesskostenhilfe abrechnen und das habe ich noch gar nicht gemacht. Vielleicht könnt Ihr mir helfen;)
Wir vertreten zwei Mandanten und haben eine Klage erhalten wegen einer Räumung. Anschließend haben wir die Verteidigungsanzeige geschrieben und den Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt. Danach haben wir die Klageerwiderung und die Begründung des PKH-Antrages. PKH wurde auch für beide Mandanten bewilligt und anschließend hat das Amtsgericht eine Güteverhandlung angeordnet. In der Verhandlung ist ein Vergleich geschlossen worden, der auch nicht widerrufen worden ist.
Muss ich nun eine 1,6 VG, gem. Nr. 3100, 1008 VV, § 49 RVG, nehmen?
Sowie eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG
& Eine Einigungsgebühr nach der Nr. 1000 oder nach der Nr. 1003 VV RVG nehmen?
Anschließend PTE gem. Nr. 7002 VV RVG sowie Fahrtkosten gem. Nr. 7003 VV RVG und Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 VV RVG und UST
Wir vertreten zwei Mandanten und haben eine Klage erhalten wegen einer Räumung. Anschließend haben wir die Verteidigungsanzeige geschrieben und den Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt. Danach haben wir die Klageerwiderung und die Begründung des PKH-Antrages. PKH wurde auch für beide Mandanten bewilligt und anschließend hat das Amtsgericht eine Güteverhandlung angeordnet. In der Verhandlung ist ein Vergleich geschlossen worden, der auch nicht widerrufen worden ist.
Muss ich nun eine 1,6 VG, gem. Nr. 3100, 1008 VV, § 49 RVG, nehmen?
Sowie eine 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 VV RVG
& Eine Einigungsgebühr nach der Nr. 1000 oder nach der Nr. 1003 VV RVG nehmen?
Anschließend PTE gem. Nr. 7002 VV RVG sowie Fahrtkosten gem. Nr. 7003 VV RVG und Abwesenheitsgeld gem. Nr. 7005 VV RVG und UST