Hallo liebes Forum,
eine kurze Frage zur Abrechnung:
Verfahren gegen Mdt wegen Fahren ohne FS, Mdt hat eine Woche nach der Anzeige seinen FS erhalten, dieser wurde dann entzogen. Wir haben Mdt im Verfahren vertreten und auch seinen FS über eine Beschwerde wiedergeholt. Jetzt wurde der Mandant freigesprochen und ich möchte ggü. der Staatskasse abrechnen (Abtretung hab ich natürlich). Wieviel kann ich die Gebühren erhöhen, damit auch die Beschwerde abgegolten ist? Soweit ich weiß, gibt dafür ja keine Extragebühren.
Ich danke Euch schon mal
Erhöhung der Gebühren bei Freispruch + Beschwerde
- Adora Belle
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Ich würd so 20 bis 30% ansetzen.