Erhöhung der Gebühren bei Freispruch + Beschwerde

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
susisa
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 97
Registriert: 09.12.2010, 11:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Wohnort: Berlin

#1

22.11.2012, 11:46

Hallo liebes Forum,

eine kurze Frage zur Abrechnung:

Verfahren gegen Mdt wegen Fahren ohne FS, Mdt hat eine Woche nach der Anzeige seinen FS erhalten, dieser wurde dann entzogen. Wir haben Mdt im Verfahren vertreten und auch seinen FS über eine Beschwerde wiedergeholt. Jetzt wurde der Mandant freigesprochen und ich möchte ggü. der Staatskasse abrechnen (Abtretung hab ich natürlich). Wieviel kann ich die Gebühren erhöhen, damit auch die Beschwerde abgegolten ist? Soweit ich weiß, gibt dafür ja keine Extragebühren.

Ich danke Euch schon mal
Kekse, ich liebe Kekse.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14438
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

22.11.2012, 11:53

Ich würd so 20 bis 30% ansetzen.
susisa
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 97
Registriert: 09.12.2010, 11:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Wohnort: Berlin

#3

22.11.2012, 15:43

:thx :thx
Kekse, ich liebe Kekse.
Antworten