Abhilfeverfahren????

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Spiderman
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 11.09.2012, 01:44
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#1

19.11.2012, 10:53

Guten Morgen liebe leute,

ich möchte gerne Nachlasssache abrechnen. Unsere Mandantin ist Beschwerdeführerin mit meherern Verwandten im Vebund. Ich habe Prozesskostenhilfe beantragt, und nach meines Erachtens wurde sie auch gem. des Beschlusses aus 2009 bewilligt. Nun aber will ich abrechnen, habe den Vergütungsantrag an das Amtsgericht gesandt, und die Rechtspflegerin antwortet wie folgT:

"Wird auf Ihr Schreiben vom 04.09.2012 unter Hinweis auf § 119 ZPO mitgeteilt, dass die sich vom Amtsgericht Lichtenberg bewilligte Verfahrenskostenhilfe für das Abhilfeverfahren nicht auf das hiesige Verfahren verfahren erstreckt"

So nun zu meiner Frage, was meint die mit Abhilfeverfahren??? Ab wann kann ich was abrechnen?

Es ist eine 1,3 Verfahrensgebühr entstanden, 0,6 Erhöhungsgebühr 1008, 1,2 TG 3104

Und wenn ich in den § 119 ZPO gucke, hilft mir das auch nicht weiter :(
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

19.11.2012, 15:23

Abhilfeverfahren: Schau mal hier http://www.anwalt.de/rechtstipps/lexiko ... ahren.html.

So wie sich das liest, gibt es zwei Verfahren, nämlich das Abhilfe- und das Hauptsacheverfahren. PKH wurde wohl nicht für das Hauptverfahren beantragt. Meiner Meinung nach müssten die sogar verschiedene Aktenzeichen haben. Solltest du mal prüfen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Spiderman
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 11.09.2012, 01:44
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#3

19.11.2012, 15:53

ahhhhh... der Groschen ist, so glaube ich das zumindest, gerade gefallen. Wir haben Beschwerde eingelegt... und dafür gilt dann die PKH....
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

19.11.2012, 15:56

Ja, das würde ich dann jetzt auch annehmen. Dann kannst Du nur das Beschwerdeverfahren über PKH abrechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Spiderman
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 11.09.2012, 01:44
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#5

19.11.2012, 16:01

dann muss ich ja dann die 3500 0,5 abrechnen mit der Postpauschale.... na da werden wir bestimmt reich, bei dem Betrag der unten rauskommt...
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

19.11.2012, 16:23

Kleinvieh macht auch Mist :wink:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten