Gebühren bei sofortiger Beschwerde gegen KFB?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lolek
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#1

16.11.2012, 13:53

Hallo!

Wir haben sofortige Beschwerde gegen einen KFB eingelegt, der auch abgeholfen wurde. Jetzt soll ich die Kosten für das Beschwerdeverfahren abrechnen, bin mir hinsichtlich der anzusetzenden Gebühern aber nicht ganz sicher und bräuchte daher mal kurz Hilfe:

Sehe ich das richtig, dass es für die sofortige Beschwerde eine 0,5 Gebühr nach 3500 gibt?

Vorab vielen Dank :thx !!

Lolek
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Liesel
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#2

16.11.2012, 13:56

Du müßtest bitte zunächst Dein Profil hinsichtlich Deiner Tätigkeit ergänzen, da Dir ansonsten lt. Forenregeln keiner antworten darf. :wink:
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#3

16.11.2012, 19:24

Hallo Lolek :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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