HILFE!! Welcher Gegenstandswert für Vergleich?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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conni
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#1

15.11.2012, 12:14

Hallo alle zusammen,
brauche bitte Eure Hilfe, folgendes:

Wir haben Klagauftrag wg. KÜndigung des Arbeitsverhältnisses. Nach tel. Rücksprache des Anwalts mit dem Arbeitgeber soll nun die Angel. außergerichtlich durch Zahlung einer Abfindung von 50.000,00 erledigt werden, Monats-Arbeitslohn beträgt € 3.500,00. Wie rechne ich jetzt richtig ab? Bin mir wegen der Vergleichsgebühr hinsichtlich des Wertes nicht sicher, gibt es hier eine Änderung hinsichtlich der Höhe?????? :(

Ich meine:
0,8 Verf. Gebühr SW 10.500,00
1,2 Terminsgeb. SW 10.500,00
1,5 Einigungsgebühr SW ebenfalls 10.500,00 oder höher???

Freue mich über eure Antworten,
vielen Dank schon einmal im Voraus
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Liesel
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#2

15.11.2012, 12:25

Deine Rechnung ist korrekt.
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#3

15.11.2012, 12:37

o.k., :thx also erhöht sich der Gegenstandswert für den Vergleich nicht, wie mir hier alle im Büro weißmachen wollen :pfeif
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#4

15.11.2012, 12:38

Eine Abfindung ist nicht streitwerterhöhend.
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#5

15.11.2012, 12:40

nochmals ein herzliches Dankeschön
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