Hallo alle zusammen,
brauche bitte Eure Hilfe, folgendes:
Wir haben Klagauftrag wg. KÜndigung des Arbeitsverhältnisses. Nach tel. Rücksprache des Anwalts mit dem Arbeitgeber soll nun die Angel. außergerichtlich durch Zahlung einer Abfindung von 50.000,00 erledigt werden, Monats-Arbeitslohn beträgt € 3.500,00. Wie rechne ich jetzt richtig ab? Bin mir wegen der Vergleichsgebühr hinsichtlich des Wertes nicht sicher, gibt es hier eine Änderung hinsichtlich der Höhe??????
Ich meine:
0,8 Verf. Gebühr SW 10.500,00
1,2 Terminsgeb. SW 10.500,00
1,5 Einigungsgebühr SW ebenfalls 10.500,00 oder höher???
Freue mich über eure Antworten,
vielen Dank schon einmal im Voraus
HILFE!! Welcher Gegenstandswert für Vergleich?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Eine Abfindung ist nicht streitwerterhöhend.
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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