Post- und Telekompauschale?! Hilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sa Rah
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#1

15.11.2012, 09:16

Hallo und guten Morgen Euch allen,

ich habe ein Problem und komme nicht wirklich weiter....

Ich habe ein ZV Akte hier und wollte die Abrechnung machen.... mein Chef meint wir bekommen nicht die 20 € Post und Telekompauschale weil im VB nur 13,50 € haben und im ZV-Auftrag Kombi je 3,90 € (also für EV und ZV dann insgesamt 7,80€) dass wären ja dann 21,30 € meine Frage nun welchen Betrag nehme ich? Den Betrag aus ZV-Kombi und VB oder ganz normal 20,00 €??

Hilfe ich steh echt total aufm Schlauch... :shock:
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Pepples
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#2

15.11.2012, 09:19

Die ZV-Maßnahmen sind eine neue Angelegenheit, die Pauschale fällt erneut gesondert an. :wink:
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mrsgoalkeeper
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#3

15.11.2012, 09:20

In der Regel ist jede ZV-Maßnahme eine gesonderte Angelegenheit, für die jeweils PT anfällt.
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Sa Rah
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#4

15.11.2012, 09:22

Also nehme ich die 21,30 €? Oder wie schlüssle ich das auf in der KN?
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#5

15.11.2012, 09:27

Mahnverfahren: Gebühren +pt
VA: Gebühren+pt
ev: Gebühren+pt

etc. etc.
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Pepples
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#6

15.11.2012, 09:27

Ich mache für verschiedene Angelegenheiten auch verschiedene Kostennote, heißt ich würde jetzt eine für das Mahnverfahren machen und dann eine weitere für ZVA und eine für eV. Ich find's so übersichtlicher und auch für den Mandanten nachvollziehbarer.
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misspinky1984
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#7

15.11.2012, 09:28

Pepples hat geschrieben:Die ZV-Maßnahmen sind eine neue Angelegenheit, die Pauschale fällt erneut gesondert an. :wink:
:zustimm

Also ich würde eine KN für den VB und eine KN für die ZV erstellen. :wink:
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Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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Mietzemau
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#8

15.11.2012, 09:33

genauso handhabe ich das auch, man kann die Maßnahmen zwar auch übersichtlich in einer KN aufführen, aber dann nehme ich auch entsprechend die PTE. Und für jede Maßnahme fallen ja auch max. 20,00 € an.
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#9

15.11.2012, 09:41

Wir machen das so, dass wir, wenn wir nen MB beantragen und vorgerichtlich tätig waren, eine KN über die GG und die MB-Geb. machen. Wenn es dann zum VB und ZV kommt, rechne ich dann die VB und ZV-Geb. ab. Und nehme auch die entsprechende PTE mit rein bzw. das Programm ;)
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
Sally
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#10

15.11.2012, 13:35

Wir rechnen immer die Zwangsvollstreckungkosten und die Kosten für die EV in einer KN ab,nehmen aber für jede Maßnahme die PTE
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