Hallo und guten Morgen Euch allen,
ich habe ein Problem und komme nicht wirklich weiter....
Ich habe ein ZV Akte hier und wollte die Abrechnung machen.... mein Chef meint wir bekommen nicht die 20 € Post und Telekompauschale weil im VB nur 13,50 € haben und im ZV-Auftrag Kombi je 3,90 € (also für EV und ZV dann insgesamt 7,80€) dass wären ja dann 21,30 € meine Frage nun welchen Betrag nehme ich? Den Betrag aus ZV-Kombi und VB oder ganz normal 20,00 €??
Hilfe ich steh echt total aufm Schlauch...
Post- und Telekompauschale?! Hilfe
- Pepples
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Die ZV-Maßnahmen sind eine neue Angelegenheit, die Pauschale fällt erneut gesondert an.
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In der Regel ist jede ZV-Maßnahme eine gesonderte Angelegenheit, für die jeweils PT anfällt.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Mahnverfahren: Gebühren +pt
VA: Gebühren+pt
ev: Gebühren+pt
etc. etc.
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- Pepples
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Ich mache für verschiedene Angelegenheiten auch verschiedene Kostennote, heißt ich würde jetzt eine für das Mahnverfahren machen und dann eine weitere für ZVA und eine für eV. Ich find's so übersichtlicher und auch für den Mandanten nachvollziehbarer.
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Pepples hat geschrieben:Die ZV-Maßnahmen sind eine neue Angelegenheit, die Pauschale fällt erneut gesondert an.
Also ich würde eine KN für den VB und eine KN für die ZV erstellen.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
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Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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- Mietzemau
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genauso handhabe ich das auch, man kann die Maßnahmen zwar auch übersichtlich in einer KN aufführen, aber dann nehme ich auch entsprechend die PTE. Und für jede Maßnahme fallen ja auch max. 20,00 € an.
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Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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Wir machen das so, dass wir, wenn wir nen MB beantragen und vorgerichtlich tätig waren, eine KN über die GG und die MB-Geb. machen. Wenn es dann zum VB und ZV kommt, rechne ich dann die VB und ZV-Geb. ab. Und nehme auch die entsprechende PTE mit rein bzw. das Programm
Liebe Grüße
das Pisten-huhn
das Pisten-huhn