wie muss der KfA eurer Meinung nach aussehen:
Außergeichtiliche Tätigkeit,
anschließender MB,
VB wurde gerfertig,
anschließender Einspruch gegen VB
streitiges Verfahren,
ich habe beantragt:
1,3 VG
1,2 TG
0,5 VG aus VB
Auslagen aus MB/VB
Auslagen
Anrechnung der 1,0 aus MB
das Gericht moniert, dass ich die außerg. Tätigkeit nicht angerechnet habe (das wurde meiner Meinung nach aber schon durch die Anrechnung der vollen 1,0 aus dem MB erledigt, da im MB ja lediglich nur 0,35 an Gebühr verdient wurde) und auch nochmal die Anrechnung einer 1,0 Gebühr (haben sie vielleicht überlesen) also insgesamt soll ich 1,65 anrechnen (da zahlen wir doch glatt noch was drauf
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Weiterhin würden uns nur die Auslagen aus dem MB zustehen (was ist mit denen aus dem VB?)
so nun eure Meinung wer hat recht
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
feuerspuckende Grüße
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)