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Kostenfesetsetzung gegen die eigene Partei § 11 RVG

Verfasst: 09.11.2012, 13:38
von 148
Hi, hab eine Frage:

Ich muss die Kosten gegen unseren Auftraggeber bzw. Auftraggeberin festsetzen lassen. Wir sind in der Berufung (Landgericht). Meine Frage ist jetzt, wo schicke ich den Kostenfestsetzungsantrag hin? Ich würde sagen an das LG? Liege ich da richtig?

Re: Kostenfesetsetzung gegen die eigene Partei § 11 RVG

Verfasst: 09.11.2012, 13:56
von Adora Belle
§11 Abs.1. ...durch das Gericht des ersten Rechtszugs...

Re: Kostenfesetsetzung gegen die eigene Partei § 11 RVG

Verfasst: 09.11.2012, 14:03
von 148
oh ich lag daneben .. :thx

Re: Kostenfesetsetzung gegen die eigene Partei § 11 RVG

Verfasst: 09.11.2012, 14:26
von 13
33 :mrgreen: