Kostenfesetsetzung gegen die eigene Partei § 11 RVG
Verfasst: 09.11.2012, 13:38
Hi, hab eine Frage:
Ich muss die Kosten gegen unseren Auftraggeber bzw. Auftraggeberin festsetzen lassen. Wir sind in der Berufung (Landgericht). Meine Frage ist jetzt, wo schicke ich den Kostenfestsetzungsantrag hin? Ich würde sagen an das LG? Liege ich da richtig?
Ich muss die Kosten gegen unseren Auftraggeber bzw. Auftraggeberin festsetzen lassen. Wir sind in der Berufung (Landgericht). Meine Frage ist jetzt, wo schicke ich den Kostenfestsetzungsantrag hin? Ich würde sagen an das LG? Liege ich da richtig?