Kostenfesetsetzung gegen die eigene Partei § 11 RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

09.11.2012, 13:38

Hi, hab eine Frage:

Ich muss die Kosten gegen unseren Auftraggeber bzw. Auftraggeberin festsetzen lassen. Wir sind in der Berufung (Landgericht). Meine Frage ist jetzt, wo schicke ich den Kostenfestsetzungsantrag hin? Ich würde sagen an das LG? Liege ich da richtig?
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Adora Belle
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#2

09.11.2012, 13:56

§11 Abs.1. ...durch das Gericht des ersten Rechtszugs...
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#3

09.11.2012, 14:03

oh ich lag daneben .. :thx
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NORTHERN DINO
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#4

09.11.2012, 14:26

33 :mrgreen:
~ Grüßle ~
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