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Einseitige Erledigung der Hauptsache, Anerkenntnisurteil

Verfasst: 08.11.2012, 14:42
von MaryK1984
Ich darf mal kurz den Sachverhalt schildern:
Wir haben für einen Mandanten die Anspruchsbegründung eingereicht. Sodann wurde Termin anberaumt.
Dann kam ein Schriftsatz der Gegnerkollegen, dass die Forderung zwischenzeitlich erledigt wurde, das war ca. zehn Tage vor dem Termin, und dass, wenn der Kläger die Hauptsache für erledigt erklärt, die Beklagte zustimmt.
Wir haben dann die Hauptsache für erledigt erklärt und beantragt, die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.
Dann hat der Termin stattgefunden, in dem die Sachlage erörtert wurde, wir haben nochmal konkretisiert, dass die Beklagte die Zinsen aus der Hauptforderung zu bezahlen hat und im übrigen die Erledigung der Hauptsache festzustellen. Die Beklagte hat dann anerkannt, "den jetzt noch klagegegenständlichen Anspruch". Wir haben dementsprechend ein Anerkenntnisurteil beantragt. Dann wurde ein Anerkenntnisurteil verkündet und der Streitwert auf 900,00 € festgesetzt.

Die Verfahrensgebühr berechnet sich aus den 900,00 €, das ist klar.

Die Terminsgebühr hätte ich bei einseitiger Erledigungserklärung jetzt aus der Summe der bis dahin entstandenen Kosten (1,0 Gerichtskosten, 1,3 VerfG von uns, 1,3 VerfG GGK, jeweils GW 900,00 €) berechnet.
ABER:
a) An sich hatte die Beklagte ja schon vor unserer Erledigungserklärung zugestimmt.
b) Es erging ja ein Anerkenntnisurteil.
Ändert das irgendwas an meinem Kostenfestsetzungsantrag?

Danke!

Re: Einseitige Erledigung der Hauptsache, Anerkenntnisurteil

Verfasst: 08.11.2012, 15:13
von gkutes
die TG wird schon auch aus den SW (900) berechnet

Re: Einseitige Erledigung der Hauptsache, Anerkenntnisurteil

Verfasst: 09.11.2012, 05:49
von MaryK1984
Begründung?
Wegen der tatsächlichen Verhandlung oder dem Anerkenntnisurteil?
An sich war ja bei Durchführung des Termins der Betrag von 900 EUR ja nicht mehr streitig...

Re: Einseitige Erledigung der Hauptsache, Anerkenntnisurteil

Verfasst: 09.11.2012, 09:55
von Liesel
Wenn es ein AU mit diesem Betrag gab, dann entsteht auch die TG aus 900,00 Euro.

Re: Einseitige Erledigung der Hauptsache, Anerkenntnisurteil

Verfasst: 09.11.2012, 10:09
von Anahid
Ein Anerkenntnisurteil löst automatisch die TG aus. Ob da nun eine Verhandlung stattfindet oder nicht. Und genau darum ist die TG nach 900 € angefallen.