![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Habe schon sehr viel nachgelesen aber irgendwie find ich einfach nichts...
Waren außergerichtlich tätig...sprich haben Gegner aufgefordert die Forderung unseres Mandanten zu begleichen.
Danach ging uns die Mitteilung des Insolvenzverwalters zu, dass Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Wir haben Forderungsanmeldung vorgenommen und werden auch das Verfahren weiterhin im Insolvenzverfahren begleiten (also 3317!?)
Muss hier eine Anrechnung der Geschäftsgebühr erfolgen ? Wenn ja, WO steht das ?
Danke im Voraus !!