Streitwert in Zusammenhang mit Arbeitsaufwand

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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jeanetteschnecke
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#1

07.11.2012, 13:38

Ich brauch mal Hilfe und zwar:

Es geht um ein Zwangsversteigerungsverfahren. Das Gericht gibt in seinem Zuschlagsbeschluß einen falschen Namen des Käufers an, daraufhin haben wir Beschwerde eingelegt. Der Beschwerde ist abgeholfen worden. Jetzt setzt das Gericht einen Streitwert in Höhe von 100€ an, er müßte sich aber meiner Meinung nach das wirtschaftliche Interesse des Mandanten belaufen, also die offene Schuldsumme, hier 170.000 €

Was meint ihr?
jeanetteschnecke
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#2

08.11.2012, 09:59

Hat niemand eine Ahnung?

Das Gericht war der Meinung, da wir ja nicht viel Arbeit gehabt hätten (was stimmt), sei ein Streitwert von 100 € angemessen. Aber der Streitwert bemißt sich doch nach dem wirtschaftlichen Interesse und dem Haftungsrisiko welches dahinter steht.

Meinungen?
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Anahid
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#3

09.11.2012, 09:45

Da würde ich Dir grundsätzlich Recht geben. Das Problem liegt darin, dass ein Richter den Streitwert nach eigenem Ermessen festsetzen kann. Grundsätzlich kannst Du also den Beschluss anfechten. Ob es im Ergebnis zum Erfolg führt, ist die andere Frage. Aber ich würde es auf jeden Fall mal versuchen.
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