Parteiauslagen richtig geltend machen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

29.10.2012, 14:53

Hi, hab mal wieder ne Frage:

Ich sitze gerade vor einem Problem. Die Gegner machen Parteiauslagen geltend. Ich mach das dann auch. Wie geb ich die am schlauesten an. Fahrtkosten ist mir klar, für jeden Termin an dem der Mandant da war pro km 0,25 €. § 5 II Nr. 1 JVEG - logisch.

Der Mandant arbeitet. Was kann ich da ansetzen? kenn ja seinen Verdienst nicht. Hätte jetzt nur das Zeitversäumnis gem. § 20 JVEG angesetzt. Also 3 € für jede Stunde.
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#2

29.10.2012, 14:58

Wenn er keinen Verdienstausfall hat - diesen müßte er sich vom Arbeitgeber bestätigen lassen -, kannst du Zeitversäumnis ansetzen. Vorher aber auf alle Fälle beim Mandanten nochmal nachfragen.
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