Anrechnung: Selbstst. Beweisverf.; Mahnverf., Außergerichtl.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Janaaa
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 02.04.2012, 12:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#1

29.10.2012, 11:35

Ich brauche eure Hilfe und hoffe, dass ich hier richtig bin.
Bin erst im 2. Ausbildungsjahr und kenne mich mit der Anrechnung im selbstständigen Beweisverfahren, Mahnverfahren und außergerichtliche Vertretung noch nicht so genau aus. Bin auch leider die einzige Angestellt und kann daher keinen fragen.

Also erst gab es ein selbstständiges Beweisverfahren, wo wir den Antragsgegner vertreten haben. Dann haben wir einen Antrag im Mahnverfahren gestellt, da der Antragsteller aus dem selbstständigen Beweisverfahren die Rechnung unseres Mandanten nicht gezahlt hat. Daraufhin hat der Gegner Widerspruch eingelegt. Daher waren wir noch einige male außergerichtlich tätig, indem wir verschiedene Schriftsätze an die Gegenseite geschrieben haben.

Jetzt soll ich das selbstständige Beweisverfahren, Mahnverfahren und die außergerichtliche Vertretung abrechnen, weil auch noch nicht sicher ist, ob unser Mandant das vor Gericht bringen will oder nicht.

Gegenstandswert selbstständiges Beweisverfahren und außergerichtliche Vertretung: 5.867,33 €
Gegenstandswert Mahnverfahren: 6.306,73 €

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen, wo hier eine Anrechnung statt findet und warum...

Danke schon mal im voraus :)
rosa

#2

29.10.2012, 12:56

das SB Verfahren wird unabhängig von dem Mahnverfahren abgerechnet.

Wenn das SB Verfahren beendet ist, müsst ihr beantragen, dem AS Frist zur Klageeinreichung zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf werden ihm die KOsten des Verfahrens auferlegt.

Das MB Verfahren wird getrennt abgerechnet. ( Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass ihr die VG des SB Verfahrens per MB geltend gemacht habt, das wäre nämlich falsch)

PS: Dein Profil sagt, dass du ausgelernte REFA bist, bitte ändern!
Antworten