Hallo,
unser Mdt. ist DS und hat den PFÜB gebracht mit der Bitte um Prüfung da Unklarheiten bezüglich des Schuldners bestehen und Abgabe der DS-Erklärung. Die haben wir inzwischen für ihn abgegeben. Welche Gebühr fällt denn dafür an?
Ich sag schon mal Danke und wünsch allen ein schönes Wochenende
Welche Gebühr für Prüfung PFÜB für DS???
- Frau Cindy
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Hast du denn einen Vorschlag?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Ich wollte erst die Verfahrensgebühr für die ZV nehmen, aber die ist doch für Vertretung Gläubiger oder Schuldner.....
Wir vertreten ja den DS.
Ich hab überhaupt keine Ahnung was man da abrechnen kann....
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Ich hab überhaupt keine Ahnung was man da abrechnen kann....
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Ich hab grad mal im Kommentar nachgelesen, da heißt es:
LG
Daher kannst Du eine 0,3 Verfahrensgebühr nach 3309 abrechnen.Die vorausgehenden Darlegungen (Abrechnung der Gebühren in ZV) gelten auch für den RA des Schuldners und Drittschuldners
LG
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Vielen Dank
ein wunderschönes WE
- Frau Cindy
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Das ist schon ganz richtig, was du sagst. Der DS ist kein Verfahrensbeteiligter, weshalb die Gebühr 2300 für dessen Vertretung entsteht.
Hast du einen RVG-Kommentar? Da kann man das zur Nr. 3309 nachlesen.
Hast du einen RVG-Kommentar? Da kann man das zur Nr. 3309 nachlesen.
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Es ensteht keine 3309 für die Vertretung des DS. Hört sich nach <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> an. Lies da mal die Rn. 182 zu 3309.NaAnWi hat geschrieben:Ich hab grad mal im Kommentar nachgelesen, da heißt es:
Daher kannst Du eine 0,3 Verfahrensgebühr nach 3309 abrechnen.Die vorausgehenden Darlegungen (Abrechnung der Gebühren in ZV) gelten auch für den RA des Schuldners und Drittschuldners
LG
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