Rechnung für Vermietung vom Anwalt

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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gionni
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#1

25.10.2012, 15:50

Hallo Ihr Lieben,

ich grübele über einer Rechnung...mein Chef hat Räumlichkeiten inkl. Telefon usw vermietet jetzt will er in der Rechnung, die an den Mieter verschickt wird, die 7002 geltend machen...aber...naja...Vermietung ist doch keine "anwaltliche Tätigkeit" iSd RVG oder???

Ich steh irgendwie ziemlich auf dem Schlauch und sage schon mal "Danke" für Eure Antworten
Pitt
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#2

25.10.2012, 15:56

Das sehe ich wie Du. Hier liegt ein Miet- und kein Mandatsverhältnis vor. Er kann ja eine Unkostenpauschale reinnehmen (wenn es im Mietvertrag vereinbart war). In jedem Fall würde ich in der Rechnung keinen Bezug auf das RVG nehmen, da dieses eben nur die kostenrechtliche Abwicklung eines Mandatsverhältnisses regelt.
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Anahid
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#3

25.10.2012, 15:59

:zustimm
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Isis90
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#4

25.10.2012, 16:09

Hast du deinen Chef denn mal gefragt, wie er auf die 7002 kommt? Das wäre ja auch mal interessant zu wissen. Ansonsten zu den anderen :zustimm
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gionni
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#5

25.10.2012, 16:13

Tja, er ist wohl der Ansicht, dass er Rechtsanwalt immer die 7002 kriegt, egal worum es geht, Hauptsache er schreibt ne Rechnung....mit dem Mieter gab es wohl ein paar Unstimmigkeiten und vielleicht will er ihm auch nur eins reinwürgen...meiner Ansicht nach ist der Mieter aber auch nicht auf den Kopf gefallen und dann wirds für Cheffe wohl peinlich.
Bin aber sehr beruhigt, dass Ihr das auch so seht, kam mir doch reichlich komisch vor.

Ganz ganz lieben Dank für Eure schnellen Antworten :thx
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