einstweiliges Verfügungsverfahren/Prozesskostenhilfe
Verfasst: 25.10.2012, 11:20
Hallo zusammen,
ich habe hier einen etwas komplexeren Fall:
1. Mandant übersendet uns eine einstweilige Verfügung (SW 100.000) die von uns geprüft wird
2. Wir stellen einen Antrag auf PKH
3. Wir legitimieren uns beim LG und erwidern auf die einst. Verf.
4. wir nehmen einen Termin wahr und vergleichen (SW wird auf 50.000 festgesetzt) uns
5. Mdt. verstößt gegen den Vergleich und wird zur Zahlung der Vertragsstrafe von den gegner. RA aufgefordert
6. Wir erwidern auf das Aufforderungsschreiben
Abgerechnet haben wir bisher über PKH
3100 1,3 aus 50000
3104 1,2 aus 50000
1000 1,0 aus 50000
Können wir noch mehr (gegenüber dem Mdt., der ärgert uns
)abrechnen? Ich denke ev. 6. mit 2300 1,3? und kriegen wir auch noch was für den PKH-Antrag und die Prüfung der einstw. Verf.?
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Ela
ich habe hier einen etwas komplexeren Fall:
1. Mandant übersendet uns eine einstweilige Verfügung (SW 100.000) die von uns geprüft wird
2. Wir stellen einen Antrag auf PKH
3. Wir legitimieren uns beim LG und erwidern auf die einst. Verf.
4. wir nehmen einen Termin wahr und vergleichen (SW wird auf 50.000 festgesetzt) uns
5. Mdt. verstößt gegen den Vergleich und wird zur Zahlung der Vertragsstrafe von den gegner. RA aufgefordert
6. Wir erwidern auf das Aufforderungsschreiben
Abgerechnet haben wir bisher über PKH
3100 1,3 aus 50000
3104 1,2 aus 50000
1000 1,0 aus 50000
Können wir noch mehr (gegenüber dem Mdt., der ärgert uns
![Böse :evil:](./images/smilies/icon_evil.gif)
Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Ela