Abrechnung?
Verfasst: 24.10.2012, 11:47
Folgender Beschluss:
1. Kosten werden gegeneinander aufgehoben
2. Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe:
Klägervertreter (wir) haben die Klage für erledigt erklärt. Der Beklagte hat der Erledigterklärung zugestimmt. Das Gericht hat daher nach § 91 a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen durch Beschluss zu entscheiden, maßgeblich werden dabei die Erfolgsaussichten in der Hauptsache, da der Beklagtenvertreter auf die Auszahlung der hälftigen Klagefordeung in etwas, d. h. in Höhe von 900,00 €, verzichtet hat und sich soweit freiwillig in die Positionsunterliegenden gegeben hat, erscheint hier eine Kostenaufhebung der Sachlage angemessen.
Jetzt meine Frage: 3100 + 3104 + ggf. 1003?
Meine Chefin hat gesagt, sie hat die Klage nur für erledigt erklärt, weil der andere auf die 900,00 € verzichtet. Kann ich da jetzt noch was abrechnen wegen den 900,00 €. Ich meine nein.
1. Kosten werden gegeneinander aufgehoben
2. Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe:
Klägervertreter (wir) haben die Klage für erledigt erklärt. Der Beklagte hat der Erledigterklärung zugestimmt. Das Gericht hat daher nach § 91 a ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen durch Beschluss zu entscheiden, maßgeblich werden dabei die Erfolgsaussichten in der Hauptsache, da der Beklagtenvertreter auf die Auszahlung der hälftigen Klagefordeung in etwas, d. h. in Höhe von 900,00 €, verzichtet hat und sich soweit freiwillig in die Positionsunterliegenden gegeben hat, erscheint hier eine Kostenaufhebung der Sachlage angemessen.
Jetzt meine Frage: 3100 + 3104 + ggf. 1003?
Meine Chefin hat gesagt, sie hat die Klage nur für erledigt erklärt, weil der andere auf die 900,00 € verzichtet. Kann ich da jetzt noch was abrechnen wegen den 900,00 €. Ich meine nein.