Frist zur Einzahlung weiterer GK nach MB

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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PrincessLD
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#1

23.10.2012, 15:34

Hallo ihr Lieben....

steh mal wieder auf dem Schlauch .... :(

Habe eine Akte vorliegen, in der wir gegen eigenen Mdt. MB beantragt haben. Dieser hat dagegen Widerspruch eingelegt. Versehentlich wurde versäumt die GK für das weitere Verfahren zu überweisen.

Gibts da eine bestimmte Frist zur Einzahlung?
Hab da so ne 6 Monatsfrist im Kopf und weiß nicht wohin damit ????


Ich hoffe mir kann jemand helfen :)
gkutes

#2

23.10.2012, 15:39

hier stellt sich nur die Frage der Verjährung - siehe 204 BGB
Bina87
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#3

23.10.2012, 15:47

Hallo PrincessLD,

wir notieren immer 6 monate ab "letzte Amtshandlung" aber 100 % bindend ist das glaube ich nicht. :roll:
142
NaAnWi
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#4

23.10.2012, 16:51

Siehe hierzu § 204 Abs. 2 und § 212 Abs. 1 Satz 2 BGB.
Allerdings handhaben wir es auch so, dass spätestens nach 6 Monaten nach Eingang der Zahlungsaufforderung die Gerichtskosten eingezahlt werden. Sicher ist sicher.
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