Hallöchen,
ich habe eine Akte, wo wir Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt haben und darauf hin ist dann ein Abhilfebescheid ergangen. Gegen diese Abhilfebescheid haben wir dann auch Widerspruch eingelegt und dieser ist zurückgewiesen worden.
Meine Frage:
Entsteht nur einmal die Gebühr nach Nr. 2400 VV RVG??
Liebe Grüße
Sozialrecht
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Super danke schön