Gebühren für Überwachung Restschuldbefreiung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Julianchen
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#1

19.10.2012, 14:39

Hallo,

ich soll unserem Mandanten anbieten, dass wir für ihn die laufende Restschuldbefreiung überwachen und ihm die Kosten mitteilen.

Ich weiß aber ehrlichgesagt nicht, was ich hier abrechnen könnte. Gibt es dafür ne Gebühr? Könnte ich hier Nr 3317 RVG abrechnen? Diese hätten wir allerdings schon abgerechnet. Die Restschuldbefreiung gehört ja auch nicht mehr zum Insolvenzverfahren oder?

Ich hoffe, mir kann jemand helfen.
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

23.10.2012, 09:01

Die Restschuldbefreiung gehört selbstverständlich zum Insolvenzverfahren und Ihr könnt dafür die Gebühr Nr. 3321 abrechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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