Kostenerstattung Reisekosten Gegenseite

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kathi_85
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#1

19.10.2012, 13:13

Hallo!

Ich habe hier ein kleines Problem. Wir haben hier eine Sache, in der unsere Partei die Flug- und Reisekosten des Beklagten tragen soll, weil dieser zum Termin geladen wurde. Es ist so, dass ein Termin bestimmt war und der Beklagte auch da war, dieser allerdings nur englisch spricht und seine Anwältin vergessen hat dem Gericht mitzuteilen, dass ein Dolmetscher erforderlich ist. Daraufhin hat das Gericht einen neuen Termin bestimmt. Zu dem Termin musste der Beklagte aus Amerika anreisen, weil das Gericht diesen auch nicht mehr verlegen wollte. Im Urteil wurde dann eine Quotelung gemacht, und unsere Partei muss die meisten Kosten tragen. Jetzt sollen wir für die Kosten seiner Reise aufkommen, aber eigentlich ist er doch selbst schuld daran weil beim ersten Termin kein Dolmetscher beantragt wurde oder sehe ich das falsch?
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ellimorelli
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#2

19.10.2012, 13:25

was wurde denn im ersten Termin gemacht? gar nichts aufgrund des fehlenden Dolmetschers?
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#3

19.10.2012, 13:32

Wenn für die Kosten des ersten Termins keine entsprechende Regelung in der KGE getroffen wurde, sehe ich hier wenig Chancen. Da kann man m.E. lediglich gegen die KGE vorgehen mit der entsprechenden Begründung.
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Kathi_85
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#4

22.10.2012, 09:12

Im ersten Termin wurde nur seine Frau verhört aber er nicht, da ja kein Dolmetscher da war und im Sitzungsprotokoll steht ausdrücklich, dass hier auf Grund dessen ein neuer Termin stattfindet.
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